Am Mittwoch wurde das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durchs Kabinett gebracht, nun hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angekündigt, Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen. Die KBV sieht ein Verstoß gegen EU-Recht zulasten der Vertragsärzt:innen.
Das KHVVG verstoße womöglich gegen europäisches Beihilferecht; eine entsprechende Prüfung soll nun die EU-Kommission vornehmen. Denn das Gesetz sehe öffentliche Strukturhilfen für Kliniken vor, Vertragsärzt:innen müssten Investitionen hingegen selbst stemmen. „Es ist höchst bedauerlich und auch nicht hinnehmbar, dass die ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Krankenhäusern noch einmal verschärft werden sollen“, so die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.
„Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben“, so die Stellungnahme der KBV weiter. Anfang Mai hatte die KBV-Vertreterversammlung bereits den entsprechenden Entschluss gefasst, eine solche Beschwerde einzureichen.
Unterstützung gibt es durch ein Rechtsgutachten einer Stuttgarter Kanzlei. Demnach bringt die in der Reform geplante Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung durch Finanzierung der Länder und Krankenkassen „eine beihilferechtlich relevante Begünstigung“ des stationären Sektors mit sich. Dass lediglich Kliniken finanziell gefördert würden, verschärften sich noch einmal die ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Benachteiligt seien klar die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, heißt es weiter.
„Wir werden uns deshalb nun an die Europäische Kommission wenden mit der Bitte zu prüfen, ob eine mutmaßliche Beihilfeverletzung vorliegt“, so die Vorstände. „Der viel apostrophierte Wettbewerb der gleich langen Spieße darf kein Trugbild sein, sondern muss endlich Realität werden.“
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