Bundestag

Auf dem Weg zu E-Health 2.0

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Berlin -

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat es das E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur ersten Lesung in den Bundestag geschafft. Weil digital sexy ist, gab es viel Lob für die Initiative. Die hat im Wesentlichen zum Ziel, mit Zuckerbrot und Peitsche den Widerstand der Ärzte gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu brechen. Die Digitalbeauftragten fordern mehr Tempo. Die Apotheker können hoffen, beim Medikationsplan doch noch integriert zu werden, und sich solange freuen, dass die Mediziner wenigstens ihre Software aktuell halten müssen.

Beim Versandapothekenkongress hatte Jens Koeppen (CDU), Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda, das E-Health-Gesetz unlängst als „eGK-Ermöglichungsgesetz“ bezeichnet. Auch bei der Debatte im Bundestag wurde klar, dass Gröhes Reform nur den Weg für eine digitale Infrastruktur und elektronische Patientenakten ebnen soll.

So lobten alle Politiker die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen: Man sei noch nicht bei der elektronischen Patientenakte, zu der auch Notfall- und Medikationspläne gehörten. Aber man sei auf dem Weg, sagte der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut.

Dr. Katja Leikert (CDU) will möglichst viel Papier im Gesundheitswesen abschaffen – auch um Patienten einen autonomen Zugriff auf ihre Unterlagen zu ermöglichen. So könnten Impf- und Mutterpass oder auch Organspendeausweis auf der eGK gespeichert werden, auch e-Rezepte finde sie ganz praktisch. Sie will möglichst schnell ein zweites Gesetz nachschieben, das auch die Daten auch für die Versorgungsforschung nutzbar macht. „Dass die Informationen bei den Kassen liegen und keiner sie nutzen kann, ist ein mittelgroßer Skandal.“ Leikert appellierte an die Entscheider in der Selbstverwaltung, ihr Beharrungsvermögen aufzugeben und den Wandel aktiv zu begleiten.

Auch der SPD-Gesundheitsexperte Dr. Edgar Franke will keine „meckernden Ärzte“ mehr. Aus seiner Sicht profitieren nicht nur die Patienten, sondern auch die Leistungserbringer und Krankenkassen von elektronischen Kommunikationsangeboten. „Nur wenn wir den Datenzugriff erweitern, bekommen wir eine echte sektorenübergreifende Versorgung“, so Franke. Der Datenschutz sei in der Debatte immer nur vorgeschoben gewesen: „Hier geht es um handfeste wirtschaftliche Interessen und Egoismen. Da bekomme ich einen Hals wie eine Kobra.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte am Morgen ihre Bedenken wieder vorgetragen: Die eGK „kann viel weniger, als man ihr ursprünglich in die Wiege legen wollte“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Sie sei auch kein Medium, auf dem Daten des Patienten immer aktualisiert vorgehalten werden könnten, um etwa Doppeluntersuchungen oder Kreuzmedikationen, die sich gegenseitig aufheben, zu vermeiden.

Die Forderung der Kassen, dass die eGK schon aus Kostengründen nicht als Speichermedium, sondern als „Schlüssel“ fungieren soll, konterte Gassen: Grundsätzlich sei ungeklärt, wo die Patientendaten abgelegt würden: „Auf einem großen Server? Wo steht der Server? Wer hat Zugriff?“ Angesichts der NSA-Späh-Affäre und des jüngsten Hackerangriffs auf Bundestagscomputer „sieht man die Aussage, die Daten seien sicher, mit einem gewissen Stirnrunzeln“.

Gassen sicherte aber zu, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihr Datennetz KV-Safenet nicht aufgebaut haben, um Parallelstrukturen zu schaffen. „Sobald das System funktioniert, wird das bestehende KV-Netz angedockt. Dann gibt es nur noch eine Datenautobahn.“ Im Übrigen stehe das sichere KVen-Netz auch anderen Teilnehmern zur Verfügung.

Die Ärzteschaft wolle im Übrigen vermeiden, dass durch die eGK Arbeit in die Praxen verlagert werde. „Wichtig sind Mehrwerte für Patienten und Ärzte. Bisher ist aber nicht ersichtlich, dass man diese Technik tatsächlich zum Nutzen der Patienten und der Ärzte einsetzen kann.“ Dabei können die Mediziner eigentlich froh über die neuen Aufgaben sein, die sie immerhin vergütet bekommen: Geld gibt es für das Datenmanagement genauso wie für elektronische Korrespondenz.

Die Krankenkassen ärgert das: „Es kann nicht sein, dass Praxen eine Extra-Vergütung erhalten, wenn sie eine Anwendung nutzen, die ihnen Geld spart“, sagte die Chefin des Ersatzkassenverbandes VDEK, Ulrike Elsner. Der Umstieg liege im Eigeninteresse der Ärzte, hieß es auch vom IKK-Verband. Eine Extravergütung hierfür sei nicht darstellbar. Das Gesetz sieht außerdem Strafen und Fristen vor, um die elektronische Vernetzung nach jahrelangen Verzögerungen voranzubringen.

Die Ärzte werden ihre Praxis-EDV wahrscheinlich im zweiwöchigen Rhythmus aktualisieren müssen. Trotz massiver Kritik der KBV steht eine entsprechende Verpflichtung im Gesetzentwurf. Aktuelle Arzneimittelinformationen seien wichtig, um den Ärzten die wirtschaftliche Verordnungsweise und eine angemessene Information der Patienten beispielsweise über Aufzahlungen zu ermöglichen. Dies sei aufgrund der derzeitigen Aktualisierungszeiträume in der Praxis oft nicht möglich. Auch die aktuellen Rabattverträge müssten Ärzte kennen.

„Die Verwendung unterschiedlicher Informationen durch den verordnenden Arzt und die Apotheke kann schließlich zur Retaxation der Apotheke durch Krankenkassen führen. Die Regelung trägt somit auch dazu bei, die unnötige Retaxation von Apotheken zu vermeiden“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Die Ärzte hatten ihrer Stellungnahme vor einem erheblichen Mehraufwand gewarnt und eine Übergangsfrist von einem Jahr gefordert – sowie eine adäquate Finanzierung. Die Regierung räumt ein, dass durch die häufigere Aktualisierung Mehrkosten entstehen, die in die Preisgestaltung der an die Ärzte vertriebenen Praxisverwaltungssysteme einfließen werden. „Da diese jedoch in der Regel Bestandteil eines EDV-Gesamtpaketes sind, können diese Kosten nicht isoliert beziffert werden. Sie dürften als gering einzuschätzen sein, da auch heute schon alle aktuellen Daten erfasst werden müssen, wenngleich dies auch in einem weniger häufigen Rhythmus geschieht.“

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