TSVG

KBV: Arzttermin per App

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Berlin -

Ab 2020 sollen Patienten über eine Smartphone-App bundesweit Arzttermine buchen können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt damit eine Vorgabe aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um. KBV-Chef Gassen zeigt sich optimistisch, pünktlich zum Stichtag voll einsatzbereit zu sein: „Wir sind sehr weit mit der Entwicklung“, erklärte er am Freitag. Auch die Terminservicestellen sollen ausgebaut werden.

Starten soll die App noch in diesem Jahr, aber vorerst nur sukzessive in verschiedenen Regionen erprobt werden. Ab Anfang kommenden Jahres werde das Angebot dann bundesweit verfügbar sein, kündigte Gassen an und erklärte bereits die Funktionsweise: In der Endbaustufe werden Patienten demnach in der App nach Haus- oder Fachärzten suchen können und dann verschiedene Angebote mit freien Terminen erhalten. Von denen kann sich der Patient dann einen aussuchen. „Mit dieser App entlasten wir die Terminservicestellen“, so Gassen.

Allerdings sollen auch die ausgebaut werden. Spätestens ab Januar 2020 sollen sie unter 116117, der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, bundesweit erreichbar sein. Ärzte, die über diese Stellen vermittelte Patienten behandeln, erhalten ein höheres Honorar. Das TSVG schreibt vor, dass die Terminservicestellen sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar sein müssen, auch online.

Terminservicestellen hatte die KBV bereits 2016 eingerichtet. Bisher ist deren Aufgabe, Facharzttermine und seit 2017 auch Termine bei Psychotherapeuten innerhalb von höchstens vier Wochen zu vermitteln. Sie haben je doch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Nummern und sind an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten erreichbar.

Auch das Spektrum wurde durch das TSVG erweitert: Patienten können nun über sie auch Termine bei Haus-, Kinder- oder Jugendärzten erhalten. Für die ist, anders als bei Fachärzten, keine Überweisung nötig. Schon im März erinnerte die KBV potentielle Nutzer aber: „Die Terminservicestellen vermitteln keine Termine bei Wunschärzten. Wer einen Hausarzt hat, sollte zunächst diesen kontaktieren.“

Das TSVG soll es Kassenpatienten erleichtern, an Arzttermine zu kommen – es werde den Alltag von Millionen Menschen konkret verbessern, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Mitte März bei der Abstimmung im Bundestag an. So verpflichtet das Gesetz niedergelassene Ärzte dazu, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten geöffnet halten. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten.

Außerdem wurde festgeschrieben, dass Patienten ab 2021 Anspruch auf eine elektronische Patientenakte haben. Enthalten sind im TSVG auch zwei für Apotheker relevante Punkte zur Impfstoff-Vergütung und zu den Großhandelsrabatten. Aus den Reihen der Ärzteschaft gab es Widerstand gegen die neuen Sprechstundenregelungen. Die hessischen Kassenärzte kritisierten bereits den Gesetzesentwurf als „praxisfeindlich und realitätsfremd“, der Sächsischen Ärztekammer zufolge sind weitere Termine gar nicht möglich.

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