Behandlung an andere Heilberufler delegieren

KBV: Ärzte wollen mehr Arbeit abgeben

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert von der nächsten Bundesregierung Rahmenbedingungen, um mehr Aufgaben an nicht-ärztliche Heilberufler delegieren zu können. Die sollen sich dazu auch durch Weiterbildung qualifizieren können, im ärztlichen Auftrag Behandlungen durchzuführen, um neue ambulante Versorgungsformen zu schaffen. Nicht weniger als einen Kurswechsel fordern sie bei der Digitalisierung.

Die Entwicklung geht laut KBV aus den Kliniken heraus: Immer mehr Patienten, die früher nur stationär behandelbar waren, könnten dank neuer Behandlungsmöglichkeiten ambulant versorgt werden. Das sei einerseits gut, weil es Patienten physisch und die Solidargemeinschaft finanziell entlaste, allerdings berge es angesichts des Ärztemangels auch Probleme. Die KBV fordert deshalb in ihrem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Bundestagswahl eine Stärkung der ambulanten Strukturen in Deutschland, inklusive des „Ausbau ambulanter Versorgungsangebote bei gleichzeitiger Entlastung der Kliniken von eigentlich ambulant leistbaren Behandlungen“. Dabei müsse allerdings eine weitere Etablierung von Konzernstrukturen in der ambulanten Versorgung vermieden werden, „um fremdgesteuerte Fehlentwicklungen im flächendeckenden Behandlungsgeschehen zu minimieren“.

Parallel zum Ausbau der ambulanten Versorgungsangebote müssten allerdings auch „unkoordinierte Mengenzunahmen der Leistungen verhindert werden“ – und zwar durch ein neues Honorarsystem. „Zielführend sind feste Preise für Behandlungen“, so die KBV. Dabei wollen die Ärzte auch eine Erstattung von Zusatzkosten, die ihnen in den vergangenen Monaten und Jahren angefallen sind: Die „rapide steigenden Ausgaben der niedergelassenen Praxen für Personal, Hygiene und Digitalisierung“ müssten unabhängig von der Entwicklung der Vergütung kompensiert werden, so die Forderung.

Doch das Geld ist nicht die einzige Stellschraube: Angesichts der stetigen Zunahme ambulanter Behandlungen und gleichzeitig abnehmender Arztzeit seien die Patienten mehr denn je darauf angewiesen, „dass ambulante Versorgungsformen geschaffen werden, in denen Ärztinnen und Ärzte mit Angehörigen nicht ärztlicher Gesundheitsfachberufe zusammenarbeiten können“, und zwar ohne Qualitätseinbußen oder Versorgungsbrüche. „Im Fokus muss daher stehen, die Kompetenz der Angehörigen anderer Gesundheitsfachberufe durch höhere Qualifizierung zu fördern und gleichzeitig die Wertschätzung für deren Beitrag an der Versorgung zu erhöhen.“

Es werde immer dringender, ärztlich geleitete Teams zu entwickeln, die das leisten können, was insbesondere bei solchen Patientenkonstellationen gelte, die ein höheres Qualifikationsniveau der Gesundheitsfachkräfte erfordern. Solche Kooperationen könnten demnach entweder im Rahmen einer Anstellung in ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxen erfolgen oder durch ärztliche Beauftragung über das Modell „AIDA“ („Arzt-indizierter Diagnose-basierter zeitlich begrenzter Behandlungs-auftrag an nicht ärztliche Gesundheitsberufe“) – also aufgrund eines auf ärztlicher Diagnose basierenden Behandlungsauftrags an nicht ärztliche Gesundheitsfachberufe.

Dabei sollen Teile der ärztlichen Heilkunde zeitweise an Angehörige entsprechender Gesundheitsfachberufe übertragen werden können. „Durch eine klar definierte Delegation kann eine den aktuellen Herausforderungen gerecht werdende Gesundheitsversorgung gewährleistet werden, ohne qualitative oder wirtschaftliche Risiken einzugehen“, so die KBV. Auf der anderen Seit4e sei mehr Transparenz bei der Substitution erstrebenswert, wenn medizinische Leistungen von nicht ärztlichen Gesundheitsfachberufen im direkten Zugang für Patienten erfolgt und mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. „Dies ist wichtig, damit jeder Patientin und jedem Patienten jeweils bewusst ist, dass kein Arzt oder Psychotherapeut für die Behandlung zuständig und verantwortlich ist.“

Einen Kurswechsel fordert die KBV bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens: Zwar stünden die Ärzte der grundsätzlich offen gegenüber – doch müsse sie dazu einen unmittelbaren Mehrwert für die Versorgung der Patienten bieten. „Das ist bei den aktuellen Digitalisierungsprojekten kaum der Fall“, so die KBV. Deshalb müsse ein Umdenken stattfinden: Bislang habe der Fokus der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf Werkzeugen und Instrumenten gelegen. Künftig müsse sich die Entwicklung aber an einem dreistufigen Prinzip im Sinne eines konsequenten Design Thinkings orientieren: „1. Welche Versorgungsprozesse bedürfen einer Verbesserung? 2. Lassen sich diese Verbesserungen mit digitalen Mitteln bewerkstelligen? 3. Welche digitale Lösung bietet die effektivste und effizienteste Passgenauigkeit?“ Dabei seien die maßgeblich Beteiligten durchweg einzubeziehen, nicht zuletzt, um ihre Expertise und Praxiserfahrung sinnvoll zu nutzen und digitale Anwendungen mit Mehrwert zu ermöglichen.

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