Impfzertifikate

KBV: 6 Euro rückwirkend ab 1. Juli

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Berlin -

Allzu viele Ärzt:innen haben noch keine Impfzertifikate ausgestellt – und mit 18 Euro für Atteste für fremde Menschen haben viele Praxisinhaber:innen wohl auch nicht kalkuliert. Daher sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auch kein Problem in der Absenkung der Vergütung auf 6 Euro. Im Gegenteil: Diese sollte sogar rückwirkend zum 1. Juli beschlossen werden.

Aus Sicht der KBV ist es erforderlich, die Vergütungshöhe für die Erstellung eines Impfzertifikats auf 6 Euro zum Monatswechsel anzupassen. „Die Anpassung sollte daher rückwirkend zum 1. Juli erfolgen“, schreibt die KBV in ihrer Stellungnahme zur Impfverordnung (ImpfV). „Anderenfalls entstehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Abrechnungsverfahrens. Zudem wird damit verhindert, dass es zu irrtümlichen oder missbräuchlichen Abrechnungen kommt, in denen noch der bisherige Wert von 18 Euro angegeben wird.“

Zur Erinnerung: Seit 1. Juni können Apotheken 18 Euro pro Zertifikat abrechnen – nur wenn das zweite Zertifikat in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang ausgestellt wird, sinkt der Betrag hier auf 6 Euro. Die Ärzt:innen dürfen 18 Euro nur abrechnen, wenn es sich um Impfungen handelt, die nicht in der eigenen Praxis durchgeführt wurde. Der Standardbetrag von 6 Euro für eigene Impfungen sinkt laut ursprünglicher ImpfV sogar auf 2 Euro, wenn die Zertifikate unter Einsatz der Praxis-EDV ausgestellt werden. Da dieser Passus jetzt gestrichen werden soll, profitieren die Praxen sogar von der Änderung.

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