Regierung empfiehlt Arzneimittelvorrat dpa/APOTHEKE ADHOC, 23.08.2016 11:33 Uhr
Die Bundesregierung will mit einer neuen „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) lebenswichtige Grundbedürfnisse der Menschen im Fall eines Angriffs oder einer verheerenden Terrorattacke sichern. Es geht etwa um die Versorgung mit Wasser, Nahrungsmitteln oder Medizin. Und außerdem um eine „minimale Daseinsvorsorge“ etwa bei der Bargeldversorgung. Das Konzept soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Die wichtigsten Themen in Stichpunkten.
Medizinische Versorgung: Bislang ist nach dem Papier des Innenministeriums durch bestehende Verpflichtungen etwa der Apotheken eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen gesichert. Privathaushalte sollen sich in ihrer „Hausapotheke“ künftig einen „Vorrat an regelmäßig benötigten Medikamenten“ zulegen.
Nicht erfasst sei bislang die „Situation eines sprunghaft ansteigenden Bedarfs spezifischer Arzneimittel oder Medizinprodukte in bestimmten Krisensituationen“. Auch die Deckung eines länger als zwei Wochen dauernden Zeitraums sei nicht erfasst.
Der darüber hinausgehende Bedarf sei „Gegenstand von Maßnahmen der staatlichen Sanitätsmaterialbevorratung“ durch Bund und Länder. Zur Reaktion auf biologische, chemische oder nukleare Katastrophen oder Angriffe schlägt das BMI daher einen Extra-Vorrat von Antibiotika/Virustatika, von Antidoten, von Kaliumiodtabletten und auch von Beatmungsbetten vor. „Zur Abwendung beziehungsweise Bewältigung von B-Lagen lagern Bund beziehungsweise Länder Pockenimpfstoffe und Antibiotika ein. Diese Reserve ist nach Bedarf für den Zivilschutzfall aufzustocken“, heißt es im Entwurf.
Außerdem soll geprüft werden, ob die Auslastungsreserven, die es schon jetzt bei der stationären Versorgung „im Großschadensfall“ gibt, auch Kernbereiche wie Operationssäle oder Intensivstationen einbeziehen und im Jahresdurchschnitt eine stabile Versorgung gewährleisten würden.
Trinkwasser: Die Notversorgung wird demnach über „autarke Brunnen und Quellen in Verbindung mit einer mobilen Trinkwassernotversorgung (Wassertransporte)“ sichergestellt. „Leistungsstarke Brunnen sollen an exponierten Standorten insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten gebaut oder hergerichtet werden“, heißt es. Zur Desinfektion des Wassers sollen Chlortabletten eingesetzt werden.
Die Bevölkerung soll „durch geeignete Maßnahmen angehalten werden“, zur Eigen- und Erstversorgung „für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag in nicht gesundheitsschädlicher Qualität vorzuhalten“.
Die staatliche Notvorsorge sichere die Minimalversorgung für die Bevölkerung mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage, heißt es weiter. Als Mindestbedarf werden 15 Liter pro Person und Tag, 75 Liter pro Bett und Tag in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie 150 Liter in der Intensivmedizin angegeben. Auch an Nutztiere ist gedacht: Für jede „Großvieheinheit“ liege der Mindestbedarf bei 40 Litern Wasser am Tag.
Ernährungsnotfallversorgung: Die Versorgung soll bei einer Attacke so lange wie möglich durch die private Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt abgewickelt werden. Ist eine solche Grundversorgung nicht mehr gewährleistet, kann die Regierung demnach per Rechtsverordnung in die Lebensmittelerzeugung und bei deren Verteilung einschreiten. Es könnte Erlasse zu Anbau, Verarbeitung, Verteilung und Verkauf von Lebensmitteln geben. Sprich: Es würde eine Rationierung geben.
Zum Selbstschutz sollten die Bürger zudem angehalten werden, „einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen vorzuhalten, um durch entsprechende Eigenvorsorge die staatlichen Maßnahmen zu unterstützen“. Konkrete Mengenangaben werden hier nicht gemacht.
Bargeldversorgung: Für die Kreditinstitute bestehe derzeit keine Verpflichtung, für einen Krisenfall „eine Notfallplanung bereitzuhalten, um zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des gesamten Bargeldverkehrs beizutragen“, stellt das Innenministerium fest. Die Bundesbank habe für ihr Haus zwar umfangreiche Risikovorsorgemaßnahmen getroffen, die vor allem auf Ad-hoc-Maßnahmen bei kürzeren Krisen mit einer Dauer von ein bis fünf Tagen abzielten.
Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld durch die Bundesbank könne aber nicht geleistet werden. Dafür wären die 35 Filialen der Bundesbank im Vergleich zu rund 50.000 Geldautomaten und den über 30.000 Bankfilialen in Deutschland „gänzlich unzureichend“. Eine funktionierende Logistikinfrastruktur, die nicht im Einflussbereich der Bundesbank liege und die Kreditinstitute einschließe, sei deshalb „für eine geordnete Bargeldversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich“.
Auch durch eine verstärkte Automation wie durch automatische Kassentresore in Bankfilialen oder an Geldautomaten könnten die Möglichkeiten zur Geldauszahlung im Krisenfall beeinträchtigt sein, warnen die Experten weiter. Unverzichtbar sei es daher, die IT-Verfügbarkeit und die Energieversorgung der Kreditinstitute herzustellen. Bei diesem Punkt dürfte es unter anderem um die Vorsorge gegen Cyber-Attacken auf das Finanzsystem gehen.