Kassenmarketing

AOK Nordwest lässt grüne Busse rollen

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Berlin -

Autokönig Henry Ford wird das Zitat zugeschrieben: „Ich weiß, die Hälfte meiner Werbung ist hinausgeworfenes Geld. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte.“ In Westfalen-Lippe jedenfalls rollen jetzt grün verkleidete Verkehrsbusse durch Städte und übers platte Land. Damit geht die AOK Nordwest auf Kundenfang: „Mehr. Wert. AOK“, steht darauf zu lesen neben dem Foto einer sympathischen jungen Frau mit einem Terrier auf dem Arm.

Ob und wie viele neue Versicherte das der AOK bringt, lässt sich nur schwer feststellen. Für die AOK Nordwest jedenfalls gehört diese Art der Werbung inzwischen zum normalen Marketing einer Krankenkasse: „Die AOK Nordwest setzt bereits seit Anfang vergangenen Jahres in bestimmten Zeitblöcken Buswerbung ein“, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Je nach Thema würden die Busse für einen Zeitblock von zwei bis vier Monaten beklebt.

Da sich Buswerbung nur teilweise auf einzelne Städte/Gemeinden bezogen buchen lasse, laufen die Busrouten zum Teil über mehrere Städte. Zu den aufsichtsrechtlichen Werberegeln steht die Buswerbung jedenfalls nicht in Konflikt. In den „Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätzen der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen“ sei geregelt, dass Krankenkassen 0,15 Prozent der monatlichen Bezugsgröße je Mitglied im Jahr für Werbung ausgeben dürften, so die AOK Nordwest.

„Die AOK Nordwest liegt mit ihren Werbeausgaben jedes Jahr weit unter diesem Wert. Ein geringer Bruchteil hiervon wird für Buswerbung ausgegeben, da Buswerbung im Vergleich zu anderen Werbeformen wesentlich höhere Kontaktzahlen erreicht und somit eine der effizientesten Außenwerbeformen ist“, teilte die Kasse als Begründung mit.

Für welche Werbemittel die Kassen die Beitragsmittel ihrer Versicherten konkret ausgeben dürfen, regeln die Grundsätze nicht: „Den Krankenkassen steht einerseits grundsätzlich die Möglichkeit offen, sich und ihre Aktivitäten den potenziellen Versicherten darzustellen. Als Mittel allgemeiner Werbemaßnahmen kommen dabei grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Medien in Betracht.“

Und Werbung tut scheinbar Not. Die zu Jahresbeginn erfolgte Erhöhung der Zusatzbeiträge hat den Wettbewerb der Kassen nochmals verschärft. Seit Jahresbeginn verlor die DAK Gesundheit beispielsweise rund 180.000 Mitglieder und verordnete sich ein hartes Sparprogramm: 1600 Mitarbeiter sollen abgebaut werden. Zum 1. Januar hatte die DAK ihren Zusatzbeitrag um 0,6 auf 1,5 Prozent erhöht.

In der letzten Zeit muss die Wettbewerbszentrale denn auch immer öfter gegen Krankenkassen vorgehen, die sich ungebührlich verhalten. Insgesamt etwa 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit sind im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben bei der Wettbewerbszentrale eingegangen: Dabei steigt vor allem die Zahl der Anfragen und Beschwerden zu Werbemaßnahmen von Krankenkassen an.

Im vergangenen Jahr wurden rund 50 Fälle zu deren Werbemaßnahmen bearbeitet, bereits rund 40 im ersten Halbjahr 2016. „Die Fälle zeigen, dass im Krankenkassenbereich mit zunehmend härteren Bandagen um Mitglieder gekämpft wird“, so Rechtsanwältin Christiane Köber. Die Wettbewerbszentrale beobachtet drei Trends: Ein Marketingargument der Kassen ist demnach die Höhe oder Bezeichnung des Zusatzbeitrags. Für irreführend hielt die Zentrale die Werbung einer BKK mit einer Beitragsgarantie, wenn später der Beitragssatz entgegen der Werbeaussage doch erhöht wird. Die Kasse verpflichtete sich zur Unterlassung.

Eine weitere Fallgruppe der irreführenden Werbung sei die Werbung mit Auszeichnungen oder Testergebnissen, wenn die entsprechenden Fundstellen fehlten oder gar Testergebnisse durch neuere Tests überholt seien, berichtet die Wettbewerbszentrale. So wurde die Werbung einer BKK mit der Bezeichnung „TOP Krankenkasse“ und einem Siegel aus dem Jahr 2013 beanstandet, da sie bei einem neueren Test erst an 47. Stelle auftauchte.

Aggressive geschäftliche Handlungen beobachtet die Wettbewerbszentrale bei Reaktionen einzelner Kassen auf Kündigungen von Mitgliedern. Von Gesetzes wegen müssten Krankenkassen unverzüglich eine Kündigungsbestätigung ausstellen, damit der Versicherte eine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse begründen kann. Hier erschwerten einige Kassen den Wechsel. So wollte eine die Kündigungsbestätigung nur im Rahmen eines Hausbesuchs aushändigen.

In einem besonders drastischen Fall sollen Makler einer Kasse die Unterschriften potenzieller Neukunden gefälscht haben. Die BKK hat – so der Vorwurf der Wettbewerbszentrale – nicht nur ungefragt bei Verbrauchern angerufen, um für eine Mitgliedschaft zu werben. Schon das wäre unzulässig. Sie soll auch die Mitgliedschaft gegenüber der bisherigen Krankenkasse ohne Wissen und Wollen der Angerufenen gekündigt haben, heißt es aus Bad Homburg. Der Fall wird demnächst vor Gericht verhandelt.

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