Kassenmanipulation

ABDA kritisiert Schäubles Kontrollgesetz

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Berlin -

Die ABDA kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums, unangekündigte Kassenkontrollen im Handel durchzuführen. Der Datenzugriff des Fiskus vertrage sich nicht mit der Verschwiegenheitspflicht der Apotheker, so die Stellungnahme der ABDA zum Gesetzentwurf. Zudem befürchtet die Standesvertretung eine finanzielle Belastung der Apotheker, bei der Umrüstung ihrer EDV.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will Manipulationen an EDV-Kassen bekämpfen. Nach den Plänen aus seinem Haus, dürfen Steuerfahnder künftig unangekündigt in Apotheken erscheinen und die Computer auslesen. Vorgesehen ist auch die verpflichtende Zertifizierung der verwendeten Software. Anderenfalls drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Wegen der weitreichenden Zugriffsrechte der Finanzverwaltung haben die Apotheker Bedenken: Bei den zu protokollierenden digitalen Grundaufzeichnungen handele es sich zumindest teilweise um Daten, die von der Schweigepflicht des Apothekers erfasst seien. In der Software sind etwa die Patientendaten zusammen mit der Medikation hinterlegt. Diese Daten dürfen Apotheker auch im Rahmen der geplanten „Kassen-Nachschau“ nicht herausgeben.

Kommt Schäubles Gesetz wie geplant, sitzen die Apotheker laut ABDA in der Falle: Es gebe keine Möglichkeit, „die steuerliche Auskunftspflicht und die strafrechtliche Schweigepflicht miteinander zu vereinbaren, wie es seitens der Rechtsprechung für die Außenprüfung gefordert wird“, heißt es in der Stellungnahme. Vor einer regulären Betriebsprüfung werden die Daten der Apotheke aufbereitet. Das ist im Rahmen der Kassen-Nachschau nicht möglich.

Die ABDA sieht darüber hinaus „einen Konflikt mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, sofern Straf- und Bußgeldvorschriften an Tatbestände geknüpft werden, die sehr unbestimmt sind“. Gemeint sind relativ vage Formulierungen wie „anderer Vorgang“ oder „für die Besteuerung erheblicher Sachverhalt“.

Sorgen macht man sich zudem offenbar wegen der Zertifizierung der Apotheken-EDV. Verfällt – etwa aufgrund eines Softwareupdates – das Zertifikat des Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) das Zertifikat, darf die Software vorübergehend nicht mehr verwendet werden. Die Verwendung von Buchführungssoftware im Alltag der Apotheken sei wegen der Beachtung einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung „alternativlos“, mahnt die ABDA.

Steuerrechtliche Vorgaben dürfen die Apotheken laut ABDA nicht in ihrem Auftrag behindern, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Auch die Kosten müsse das BMF im Blick behalten: „Sofern steuerrechtliche Vorgaben an die Verwendung entsprechender Software aufgestellt werden, darf dies nicht zu weitergehenden Kostenbelastungen für die Apotheken führen.“ Die ABDA kritisiert insgesamt, dass die geplanten Dokumentationspflichten „den Archivierungsaufwand in den Apothekenbetrieben massiv ausweiten“.

Grundsätzlich begrüßt die Standesvertretung, dass die Regierung gegen Tricksereien an der Kasse und damit Steuerverkürzung vorgeht. Allerdings müssten die steuerrechtlichen Regelungen „mit Augenmaß erfolgen und insbesondere die Besonderheiten der apothekerlichen Berufsausübung und der damit verbundenen Schweigepflichten gemäß § 203 StGB berücksichtigen“.

Der Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Bernhard Bellinger, hat ein ausführliches <media 36688 - external-link-new-window>Gutachten zu dem Gesetzentwurf</media> verfasst und auch der ABDA zur Verfügung gestellt. Darin fordert er unter anderem eine Regelung für die Apotheken-Software, wonach Änderungen dem BSI nur anzuzeigen sind. Das Bundesamt könnte dann die Möglichkeit erhalten, erteilte Zertifikate nachträglich auf ihre Belastbarkeit zu überprüfen.

Bellinger kritisiert auch den geplanten „digitalen Überfall“ auf Apotheken im Rahmen der Kassen-Nachschau. Den Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) bezeichnete er insgesamt als „juristisch zumindest bedenklich und eindeutig noch nicht praxistauglich“.

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