Krankenkassen

Kassenchefs verdienen mehr

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Trotz anhaltender Klagen über steigende Ausgaben haben zahlreiche Krankenkassen im vergangenen Jahr erneut die Gehälter ihrer Vorstände erhöht. Auch bei Kassen, die von ihren Versicherten eine Zusatzbeitrag verlangen, stiegen die Bezüge. Insgesamt erhöhten 69 der ausgewiesenen 114 Krankenkassen die Vorstandsgehälter, 25 Kassen zahlten weniger, bei 20 Versicherern blieben die Gehälter konstant.

Die Liste der Topverdiener unter den Kassenchefs führt erneut Professor Dr. Norbert Klusen von der Techniker Krankenkasse an. Sein Gehalt stieg im Jahr 2010 um 8000 Euro auf 278.160 Euro. Platz zwei nimmt Torsten Leonard von der fusionierten Signal-Iduna-IKK ein. Er erhielt inklusive Bonuszahlungen auf das Gesamtjahr 2010 hochgerechnet 259.600 Euro.

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) verlangte als eine der ersten Kassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten. Wegen des Mitgliederschwunds stellte Kassen-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher in der vergangenen Woche die Entlassung von Mitarbeitern in Aussicht. Er selbst verbesserte sein Gehalt im vergangenen Jahr allerdings um 2,4 Prozent auf 241.000 Euro und ist damit der am drittbesten bezahlte Kassenchef. Auch die KKH-Allianz verlangte einen Zusatzbeitrag; Kassenchef Ingo Kailuweit erhielt 2010 inklusive eventueller Bonuszahlungen bis zu 224.655 Euro.

Auch die allgemeinen Ortskrankenkassen lassen sich nicht lumpen: Bei insgesamt sechs AOKen lagen die höchstmöglichen Bezüge über 200.000 Euro. Die AOK Plus, Baden-Württemberg, Bayern und Nordost sind sogar unter den Top 10 der Kassen mit den höchsten Vorstandsgehältern. Barmer GEK-Chefin Birgit Fischer erhielt im vergangenen Jahr 210.000 Euro. Sei dürfte sich mit ihrem Wechsel an die Spitze des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VFA) am deutlichsten verbessern.

Der Bundesrechnungshof hatte die Gehälte der Kassenchefs in der Vergangenheit als zu hoch moniert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände empfehlen einen Höchstbetrag von 130.000 Euro.

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