Gesundheitsreform

Kassenbeitrag steigt auf 15,5 Prozent

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Die schwarz-gelbe Regierung hat sich nach langem Ringen auf eine Gesundheitsreform geeinigt: Der Beitragssatz der Krankenkassen steigt im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen zu gleichen Teilen belastet werden.

Die Kassen können künftig von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Die bisherige Deckel bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens wird fallen gelassen. Allerdings ist für die Zusatzbeiträge eine Überforderungsklausel vorgesehen, die bei 2 Prozent des jeweiligen Einkommens liegt. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag diese Schwelle, wird der Mehrbetrag aus Steuermitteln ausgeglichen.

Die bisherige Obergrenze von 8 Euro ohne Einkommensprüfung fällt weg. Das Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet wie bisher einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Das BVA rechnet damit, dass der Zusatzbeitrag bis 2014 im Mittel 16 Euro monatlich nicht übersteigen wird.

Zwischen 2012 und 2014 werden nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) für den Sozialausgleich jeweils weniger als eine Milliarde Euro aus dem Steuertopf erforderlich sein. Erst danach sei von einem jährlich um etwa eine Milliarde Euro steigenden Bedarf auszugehen.

Rösler sagte der Nachrichtenagentur dpa, er sei sehr zufrieden mit dem Kompromiss. Die Reform sei auf Dauer tragfähig. Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel will über das Ergebnis am Nachmittag mit den Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion sprechen.

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