KBV muss Rekord-Rente zahlen APOTHEKE ADHOC, 14.07.2016 09:30 Uhr
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden unrühmliche Vorgänge aus der Ära des früheren Chefs Dr. Andreas Köhler aufgearbeitet. Das Arbeitsgericht Berlin hat im Rechtsstreit mit der ehemaligen stellvertretenden Leiterin der Rechtsabteilung die Höhe der Ruhestandbezüge für rechtens befunden. Die Klägerin darf ihre monatlichen Renten in Höhe von 12.470 Euro nicht nur behalten. Die KBV muss die Rente auch weiterhin zahlen.
Die KBV hatte ihre früher Mitarbeiterin auf Rückzahlung der seit Februar 2008 gezahlten Rente verklagt. Laut Vertrag mit der KBV standen der Vize-Justiziarin 75 Prozent der zuletzt gezahlten Bezüge zu. Die KBV hatte Zahlungen an die Klägerin eingestellt und geltend gemacht, die diesbezüglichen vertraglichen Regelungen der Parteien seien wegen eines besonders groben Verstoßes gegen den im Haushaltsrecht verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sittenwidrig.
Die Klägerin klagte auf Weiterzahlung des Ruhegehaltes. Daraufhin verlangte die KBV die Rückzahlung des für den Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 gezahlten Ruhegehalts in Höhe von circa 1,4 Millionen Euro. Darüber hinaus hat die KBV vorsorglich geltend gemacht, selbst im Falle eines Anspruchs stünden der Klägerin Zahlungen nicht in dieser Höhe zu, es seien auf diese Versorgung anderweitige Einkünfte anzurechnen.
Das Arbeitsgericht Berlin gab jetzt der Zahlungsklage der Klägerin im Wesentlichen statt. Die den Zahlungen zugrunde liegende Vereinbarung sei nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Es handle sich um eine einer Freistellungsvereinbarung vergleichbare Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der ordentlich unkündbaren früheren Mitarbeiterin.
Der Anspruch bestehe aber nicht in voller Höhe der eingeklagten Summe. Die Ex-Mitarbeiterin hatte neben der Zahlung des Rentenbetrags eine Dynamisierung eingeklagt. Danach hätte der monatliche Anspruch 14.000 Euro betragen. Dafür sah das Gericht keine Grundlage. Mögliche anderweitige Einkünfte der Klägerin werden noch nicht mit der Rente verrechnet. Diese seien erst ab der Regelaltersgrenze anzurechnen, urteilte das Berliner Arbeitsgericht. Ob die KBV gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch nicht entschieden. Man will zunächst die schriftliche Begründung abwarten.
Der Prozess gegen die frühere Mitarbeiterin ist Teil der Auftakt der juristischen Aufarbeitung verschiedener Vorgänge unter Köhler. Gegen den früheren KBV-Chef liegen inzwischen drei Anzeigen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor. Eine Anzeige richtet sich gegen Betrug und Untreue mit Bezug auf bestehende Altersversorgungszusagen. Bereits Ende 2015 hatte Gröhe Köhler angezeigt wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und in einer zweiten Anzeige wegen Betrugs mit Bezug zu Mieterdarlehen im Zusammenhang mit den Immobiliengeschäften der KBV.
Gröhe hält Köhler unter anderem vor, neben einem stattlichen Gehalt einen regelmäßig gezahlten Mietkostenzuschuss von netto 1500 Euro im Monat erhalten zu haben. Insgesamt habe sich der Zuschuss auf 96.000 Euro belaufen. Köhler hatte im November 2013, kurz vor seinem 53. Geburtstag, einen schweren Herzinfarkt erlitten und war daraufhin von seinem Amt zurückgetreten. Er war gut neun Jahre lang Vorstandschef der KBV.