Bereitschaftsdienst

Kassenärzte wollen nachts dispensieren

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Berlin -

Nach dem Deutschen Hausärzteverband fordern auch die in der „Freien Allianz der Länder-KVen“ (FALK) zusammengeschlossenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ein Dispensierrecht für Ärzte. Zufall oder nicht: Auch gegen das ABDA/KBV-Modell sind Hausärzte und FALK-Doktoren gleichermaßen.

 

Laut FALK soll aber nur für den Bereitschafts- beziehungsweise Notdienst und nur für bestimmte Wirkstoffe und Medikamentengruppen ein eingeschränktes, vertraglich geregeltes Dispensierrecht eingeführt werden. Eine Apotheke soll für die Befüllung des Koffers zuständig sein.

Den Vorstände der vier KVen zufolge könnten so „bestehende Probleme bei der Akutversorgung der Patienten gerade in Flächenländern“ gelöst werden. Denn gerade bei der Akutversorgung im Bereitschafts- beziehungsweise Notdienst führe das Dispensierverbot immer wieder zu Problemen: „Denn für Patienten, die zu sprechstundenfreien Zeiten in den Bereitschaftsdienstzentralen, Praxen oder gar vom Hausbesuchsdienst versorgt werden, beginnt danach die Suche nach der nächsten geöffneten Apotheke. Gerade nachts und in ländlichen Gebieten ist dies kompliziert und führt nicht selten dazu, dass sich die notwendige Behandlung mit Medikamenten verzögert.“

In einer gemeinsamen Erklärung der Vorstände heißt es: „Die Versorgung der Patienten im Notdienst gerade auf dem Land wird sich durch eine entsprechende Änderung deutlich verbessern. Besonders bei der Versorgung geriatrischer Patienten erwarten wir Fortschritte, wenn Medikamente aus einem z. B. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgehaltenen Bestand unmittelbar vom behandelnden Arzt abgegeben werden können. Dies wird die Therapietreue der Patienten stärken.“ In Ländern wie der Schweiz und in Japan könnten Arzneimittel grundsätzlich von Ärzten abgegeben werden – und die Erfahrungen dort seien sehr positiv.“

 

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