Wegen Spargesetz

Kassenärzte: „Werden keine neuen Patient:innen aufnehmen“

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Berlin -

Die Berliner Kassenärzt:innen laufen Sturm gegen die geplante Streichung der Neupatienten-Regelung im Spargesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Sie drohen damit, keine weiteren Versicherten aufzunehmen.

„Das werden wir nicht auf uns sitzen lassen. Wir werden uns gegen diese Streichung wehren. Wir werden unsere Praxen schließen, wenn unser Budget ausgeschöpft ist. Und wir werden keine neuen Patient:innen mehr aufnehmen“, heißt es in einem offenen Brief, den die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin, Dr. Christiane Wessel, an den Bundesgesundheitsminister verfasst hat.

„Der mittlerweile vorliegende Gesetzentwurf zeigt uns, dass die bisherigen Proteste der Ärzteschaft nichts bewirkt haben. Das Bundesgesundheitsministerium scheint seinen Weg unbeirrt zu verfolgen“, kritisiert Wessel das politische Vorgehen. „Sie wollen den Praxen nicht nur eine Nullrunde zumuten, nein, noch viel schlimmer, Sie wollen uns das extrabudgetäre Honorar für die TSVG-Neu-Patient:innen streichen. Was kommt als Nächstes? Werden Sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbudgetierung der Leistungen der hausärztlichen Versorgung auch noch abschaffen und dann – folgerichtig – auch die HZV-Verträge?“, heißt es weiter.

Das aktuelle Finanzierungsproblem der Krankenkassen in dieser Weise auf die ambulante Versorgung abzuschieben, ist aus Sicht von Wessel nicht nur kurzsichtig, sondern führe auch dazu, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland – hier vor allem im ambulanten Bereich – auf Dauer nicht mehr sichergestellt sein wird. Damit einhergehen würden ein weiter zunehmender Ärzt:innenmangel, die frühzeitigere Aufgabe von Praxen, ein noch geringeres Interesse des ärztlichen Nachwuchses an der Niederlassung, fehlende Mitarbeitende, die aufgrund stagnierender Honorare nicht mehr zu bezahlen seien und fehlendes Geld für Investitionen in den Praxen. Das Gegenteil müsse der Fall sein: „Erkennen Sie endlich unsere Leistungen und den Wert sowie die Bedeutung der ambulanten medizinischen Versorgung in unserem Land an“, so Wessel.

Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) eingeführte Regelung, nach der die ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, extrabudgetär vergütet werden, soll laut Entwurf aufgehoben werden. Hier rechnet das BMG jährlich mit Minderausgaben in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags.

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