Kassenärzte weisen „Falschbehauptung“ von Apothekern zurück Carolin Ciulli, 23.08.2022 15:43 Uhr
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat zurückgewiesen, dass sensible Gesundheitsdaten per E-Mail verschickt wurden. Die Kassenärzt:innen reagieren dabei auf eine Äußerung des Geschäftsführers des Apothekerverbandes, der in einem Zeitungsbericht von „unverschlüsselten E-Mails“ gesprochen hatte.
Die KVSH dagegen nimmt nicht wie geplant beim Roll-out des E-Rezepts teil: Grund sind Bedenken des Landesdatenschützers gegen den Versand von QR-Codes per E-Mail. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat den Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung& Schleswig-Holstein (KVSH) beim Roll-out des E-Rezepts unterstützt. In einem Artikel der Lübecker Nachrichten sagte Geschäftsführer Georg Zwenke: „Die E-Mail ist unverschlüsselt und es handelt sich um sensible Patientendaten.“ Die Bedenken des Datenschützers seien nachvollziehbar.
Kassenärzt:innen weisen „Falschbehauptung“ zurück
Die KVSH weist dies als „Falschbehauptung“ zurück und behält sich laut eigenen Angaben rechtliche Schritte vor. „Per Mail übertragen wurde ausschließlich ein QR-Code, der weder Patienten- noch Arzt- noch Medikamentendaten enthält. Dieser Code ist ein Schlüssel, mit dem in Apotheken die Daten eines Rezeptes erst sichtbar gemacht werden können.“
Bei richtigem Umgang mit dem Code stelle das Verfahren eine deutliche Erleichterung für Patienten dar, weil es ihnen mehrfache Wege erspare. Es müsse aber eingestellt werden, weil ein kriminelles Hacking von Mails aus Smartphones von Patienten niemals absolut ausgeschlossen werden kann. Unbefugte könnten so an den Code gelangen und unter Nutzung frei zugänglicher Apotheken-Apps die vollständigen Daten sichtbar machen, erklärt die KVSH.