Apothekenhonorar

Kassenabschlag überwintert vor Gericht

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Berlin -

In den anstehenden Verhandlungen über den Kassenabschlag 2013 ist schon die Ausgangsbasis umstritten: Die Apotheker sehen das AMNOG und damit den Zwangsrabatt von 2,05 Euro als Sonderopfer und wollen von 1,75 Euro aus verhandeln. Die Kassen lehnen dies ab, auch weil über diesen Betrag noch vor Gericht gestritten wird. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern: Ein Sprecher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) erklärte auf Nachfrage, dass der Streit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr nicht mehr verhandelt wird.

 

Beim LSG liegen aktuell sogar zwei Verfahren zum Kassenabschlag: Für 2009 hatte die Schiedsstelle den Abschlag auf 1,75 Euro festgelegt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt und in erster Instanz vor dem Sozialgericht Berlin im Mai 2011 gewonnen.

Der Fall liegt jetzt in der Hauptsache beim LSG. Im Eilverfahren hatte das Gericht den Schiedsspruch bestätigt und seine sofortige Vollziehung angeordnet. Unter Vorbehalt mussten die Kassen die Differenz zum alten Abschlag von 2,30 Euro zurückzahlen.

In den Verhandlungen für 2010 konnten sich Apotheker und Kassen abermals nicht auf einen neuen Abschlag einigen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) interveniert hatte, um eine weitere Absenkung des Abschlags zu verhindern, beließ es die Schiedsstelle bei 1,75 Euro. Die Kassen stimmten dem unter der Vorgabe zu, dass der von ihnen beklagte Schiedsspruch für 2009 von den Gerichten bestätigt wird.

 

 

Diesmal klagte der Deutsche Apothekerverband (DAV) gegen den Schiedsspruch. Die Apotheker wehren sich gegen die Anknüpfung an das 2009er-Verfahren. Wegen einer gesetzlichen Klarstellung wird in diesem Fall direkt vor dem LSG verhandelt. Beide Verfahren müssen vermutlich in letzter Instanz vom Bundessozialgericht (BSG) entschieden werden.

Das kann allerdings noch dauern: Die Sozialgerichte klagen, dass sie mit zahllosen „Hartz IV“-Fällen überlastet sind. Die Verfahren um den Kassenabschlag müssen sich einreihen: „Beide Verfahren werden nicht in zeitlicher Nähe entschieden“, sagte der Sprecher des Gerichts.

Für die Jahre 2011 und 2012 hatte der Gesetzgeber den Abschlag auf 2,05 Euro festgeschrieben. Für 2013 muss wieder verhandelt werden: GKV-Spitzenverband und DAV treffen sich erstmals am 17. Oktober. Sollte es erneut ins Schiedsverfahren gehen, können die Apotheker nur hoffen, dass diesmal niemand gegen den Schiedsspruch klagt.

 

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