Der Verordnungsentwurf zur Anpassung des Fixhonorars hat die Apotheker nicht nur wegen des Betrages schockiert. Auch die Begründung hatte es in sich: Die bei der Berechnung der 25 Cent berücksichtigten Kostensteigerungen der Apotheken dürften bei den Verhandlungen zum Kassenabschlag 2013 keine Rolle mehr spielen, hieß es dort. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Endversion der Verordnung an das Kanzleramt geschickt: Auch darin ist der Passus unverändert enthalten.
Im Abschnitt „Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung“ heißt es hinsichtlich der nun anstehenden Verhandlungen zum Kassenabschlag nach wie vor: „Die bereits durch diese Verordnung ausgeglichenen Kostensteigerungen und Rohertragsänderungen sind dabei nicht erneut zu berücksichtigen.“
Normalerweise muss bei den Verhandlungen die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden. Die Kassen hatten aber reklamiert, dass nach der Anhebung des Fixhonorars die Apotheker nicht doppelt profitieren dürften.
Die Apotheker dürfen nach derzeitiger Lage also gegenüber den Kassen nicht mit ihren Mehrausgaben aus den vergangenen Jahren argumentieren. In den Verhandlungen mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) kann sich der GKV-Spitzenverband jederzeit auf diesen Passus berufen.
Die ABDA hatte sich in den vergangenen Wochen in politischen Gesprächen um eine Klarstellung bemüht: Ziel der Apotheker war es, den Abschnitt der Verordnung neu schreiben zu lassen. Am liebsten hätten die Apotheker auch die Ausgangsbasis von 1,75 Euro festschreiben lassen.
Dem Vernehmen nach hatte es auch gut ausgesehen: Die Gesundheitsexperten der Koalition hatten den Apothekern Recht gegeben und eine Richtigstellung angekündigt. Noch heute ging man bei der ABDA daher davon aus, dass in der endgültigen Verordnung noch eine bessere Formulierung aufgenommen wird.
Warum die Ministerien die Begründung nicht geändert haben, war bislang nicht zu erfahren. Womöglich wurde befürchtet, dass eine erneute Änderung nochmals vom Bundesfinanzministerium (BMF) kritisiert worden wäre und somit eine weitere Verzögerung nach sich gezogen hätte.
Für eine Klarstellung in Sachen Kassenabschlag wird die Zeit langsam knapp: Die Verhandlungen sollen schon bald beginnen. Welchen Stellenwert unter Umständen ein klärendes Schreiben aus einem der beiden Ministerien an den GKV-Spitzenverband hätte, ist unklar.
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