Kassenabschlag

Kassen: 2,05 Euro oder mehr Benjamin Rohrer, 09.04.2013 10:19 Uhr

2,05 Euro oder mehr: Der GKV-Spitzenverband fordert von der Schiedsstelle, den Zwangsrabatt nicht zu senken. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Im Schiedsverfahren um den Kassenabschlag 2013 bleibt der GKV-Spitzenverband bei 2,05 Euro. In einer komplizierten juristischen Stellungnahme, die in der vergangenen Woche an die Schiedsstelle geschickt wurde, machen die Kassen die Forderung der Apotheker nieder, dass der Abschlag auf Basis von 1,75 Euro verhandelt werden müsse: Nach den Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes müsste der Zwangsrabatt sogar über 2,05 Euro liegen.

Zur Vorgeschichte: Im Herbst waren die Verhandlungen zwischen Apothekern und Kassen geplatzt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte danach die Schiedsstelle angerufen und in seinem Schriftsatz beantragt, den Abschlag auf Basis von 1,75 Euro zu verhandeln. Das Endergebnis muss den Forderungen der Apotheker zufolge sogar darunter liegen.

Der GKV-Spitzenverband unterbreitete den Apothekern anschließend das Kompromissangebot, ab Januar unter Vorbehalt 1,90 Euro abzurechnen. Der DAV lehnte ab und rief die Schiedsstelle an.

Seit Mitte Februar ist die Schiedsstelle neu besetzt und wird nun von Dr. Rainer Hess geleitet. Als seine erste Amtstat forderte er den GKV-Spitzenverband auf, einen Schriftsatz zum laufenden Verfahren einzureichen.

Dieser liegt nun vor. Dem Vernehmen nach fordert der Kassenverband in seinem Antrag, den Abschlag bei 2,05 Euro zu belassen. Unabhängig davon kommentiert der GKV-Spitzenverband auch die im Antrag der Apotheker verwendeten Berechnungen: Bei korrekter Analyse der vom DAV vorgelegen Zahlen und mit Blick auf die bereits erfolgte Anpassung des Fixums um 25 Cent müsse der Zwangsrabatt sogar höher liegen als 2,05 Euro.

Details zur Argumentation des GKV-Spitzenverbandes und der von ihnen ausgerechnete Wert sind bislang nicht öffentlich bekannt. Ein Verbandssprecher wollte den Schriftsatz nicht kommentieren. Die Kassenjuristen sollen allerdings zusätzlich das Verhalten des DAV als „unpartnerschaftlich“ kritisiert haben: Der DAV hatte ohne Zustimmung der Kassen entschieden, bis zum Schiedsspruch nur 1,75 Euro Rabatt zu gewähren.

Hess hat die Hoffnung, dass die beiden Vertragspartner unter seiner Regie auch ohne Schiedsspruch zu einer Einigung kommen. Bei diesen meilenweit auseinander liegenden Forderungen dürfte das aber schwer werden. Noch in diesem Monat soll ein erstes Treffen aller Parteien stattfinden.