Kassenabschlag

1,75 Euro war keine Basis

, Uhr aktualisiert am 29.05.2013 11:02 Uhr
Berlin -

Der Kassenabschlag steigt ab Juli vorübergehend auf 1,85 Euro. Auf den ersten Blick ist das für die Apotheken eine Enttäuschung: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wollte eigentlich auf der Basis von 1,75 Euro verhandeln – mit Blick nach unten. Doch diesen Zahn hatte der Schiedsstellenvorsitzende Dr. Rainer Hess den DAV-Vertretern offenbar frühzeitig gezogen. Denn der Gesetzgeber hatte den Startwert quasi vorgegeben.

Mit dem AMNOG hatte die schwarz-gelbe Regierung den Kassenabschlag auf 2,05 Euro für 2011 und 2012 festgeschrieben. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sowie weitere Politiker der Koalition gaben zwar später zu Protokoll, dass die Sparmaßnahme zeitlich begrenzt sei. Ein Fundament für das Schiedsverfahren waren solche Bekenntnisse aber anscheinend nicht.

Denn im Sozialgesetzbuch steht seit dem AMNOG nur noch, dass der Abschlag 2,05 Euro beträgt und „erstmalig“ für 2013 von den Vertragspartner ausgehandelt werden muss. Hess hatte die DAV-Vertreter im Schiedsverfahren darauf hingewiesen, dass „Sonderopfer“ kein juristisch bestimmter Begriff ist – trotz politischer Beteuerungen. Nach der sogenannten Vorjahresanknüpfung wäre damit 2,05 Euro der Startwert für die Verhandlungen gewesen.

Diese Position hatten auch die Kassen vertreten. Der DAV hatte dagegen auf die zeitliche Befristung der Sparmaßnahmen gepocht und die Rechenzentren angewiesen, ab dem Jahresbeginn wieder mit 1,75 Euro abzurechnen. Diesen „Vor-AMNOG-Wert“ der Jahre 2009 und 2010 hatten die Apotheker auch als Verhandlungsbasis gesehen.

Der Startwert ist für beide Seiten entscheidend. Denn bei der Anpassung des Abschlags müssen die Vertragspartner laut Gesetz „Veränderungen der Leistungen der Apotheken auf Grundlage einer standardisierten Beschreibung der Leistungen im Jahre 2011“ ermitteln und dabei „Einnahmen und Kosten der Apotheken durch tatsächliche Betriebsergebnisse repräsentativ ausgewählter Apotheken“ berücksichtigen.

Hess hätte im Schiedsverfahren nur den Kassenabschlag für das Jahr 2013 aushandeln können. Doch nach dem jahrelangen Gezerre um die alten Schiedssprüche hatte er früh eine Paketlösung favorisiert. Die Leitplanken dazu hatte er den Vertragspartnern gegeben, so dass sich diese schließlich ohne Schiedsspruch einigen konnten.

„Die Komplexität der Rechtslage mit entsprechend hohen Risiken für beide Seiten und die bei einem Schiedsspruch für 2013 fortbestehende Rechtsunsicherheit über den Ausgang und die Folgewirkung der für 2009 und 2010 noch anhängigen Sozialgerichtsverfahren waren die Grundlage für den erreichten Konsens“, so Hess. Die Rechtsfrage nach dem Ausgangswert und der rechtlichen Einordnung des von den DAV-Vertretern eingebrachten „Sonderopfers“ seien deswegen nur Teilaspekte gewesen, so der Schiedsstellenvorsitzende.

Der Kompromiss sieht unter dem Strich einen Abschlag von 1,80 Euro für dieses und das kommende Jahr vor, sowie 1,77 Euro für 2015. Außerdem werden die 1,75 Euro für 2009 und 2010 verbindlich anerkannt. Der ausgehandelte Vorschlag steht noch unter Gremienvorbehalt, eine Zustimmung beider Seiten gilt aber als sicher.

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