Apothekenhonorar

Kassenabschlag geht ins Schiedsverfahren Alexander Müller, 19.01.2011 08:39 Uhr

Berlin - 

Der Kassenabschlag für das Jahr 2010 geht ins Schiedsverfahren. Wie APOTHEKE ADHOC aus Teilnehmerkreisen erfuhr, konnten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bei ihrem Treffen am Montag nicht auf die Höhe des Zwangsabschlags für das vergangene Jahr einigen. Jetzt wird - wie beim Abschlag 2009 - das Schiedsgericht angerufen. Eine endgültige Entscheidung, welchen Rabatt die Apotheken den Kassen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren müssen, rückt damit in weite Ferne.

Dabei schien noch im November eine Einigung in Sicht: Die Verhandlungskommission von DAV und Kassen hatte sich darauf verständigt, den Abschlag 2010 bei 1,75 zu belassen. Doch in der Gremienabstimmung hatte es auf Seiten der Kassen Proteste gegen diese Einigung gegeben. Zumindest die AOK und der Ersatzkassenverband vdek hatten Widerspruch eingelegt. Weil auf Verhandlungsebene keine Einigung in Sicht war, wird jetzt das Schiedsgericht angerufen.

Die Schiedsstelle wird mit je fünf Vertretern beider Seiten besetzt, außerdem gibt es drei unabhängige Vorsitzende. Wer dies sein wird oder wann die Kommission zum ersten Mal tagt, steht noch nicht fest.