Kassenabschlag

Becker: Schiedsspruch im April Benjamin Rohrer, 13.02.2013 13:13 Uhr

Setzt auf Hess: DAV-Chef Fritz Becker will keinen anderen Kandidaten für den Schiedsstellen-Vorsitz suchen und erwartet im April eine Entscheidung. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das Schiedsstellenverfahren um den Kassenabschlag 2013 zieht sich in die Länge: Noch immer ist unklar, ob Dr. Rainer Hess den unparteiischen Vorsitz der Schiedsstelle übernehmen kann. Denn gemäß Vertrag mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sind Nebentätigkeiten zustimmungspflichtig. Sollte Hess die Erlaubnis des Stiftungsrates bekommen, könnte er seine Tätigkeit als Schlichter frühestens Anfang März beginnen. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, will auf Hess warten – und hofft, dass die neue Schiedsstelle bis April eine Entscheidung fällt.

Ende des vergangenen Jahres hatten Apotheker und Kassen sich auf der Suche nach einem neuen Schiedstellen-Vorsitzenden auf Hess geeinigt. Dieser hatte jedoch kurz zuvor befristet für ein Jahr den Vorstand der DSO übernommen. Dem Vernehmen nach hat Hess signalisiert, dass er das Schiedsverfahren gerne leiten würde. Allerdings muss ihm der Stiftungsrat diese Nebentätigkeit erlauben. Die nächste Sitzung ist am 27. Februar.

Trotzdem wollen zumindest die Apotheker sich derzeit nicht auf die Suche nach einem neuen Kandidaten machen. „Das wäre sehr kompliziert: Auf einen neuen unparteiischen Vorsitzenden müssten wir uns erst mit dem GKV-Spitzenverband einigen. Ich setze derzeit weiterhin darauf, dass Herr Hess das Verfahren leiten wird“, so Becker.

Er hoffe, dass sich Hess schnell in die Angelegenheit einarbeite. „Das erste Treffen der gesamten Schiedsstelle könnte dann schon im März stattfinden“, so Becker. „Wir hoffen, dass wir im April einen Schiedsspruch haben.“

Ein weiteres Problem stellt derzeit die 90-Tages-Frist dar. Becker geht nach wie vor davon aus, dass diese bereits laufe – und zwar seit der DAV Mitte Dezember die Schiedsstelle angerufen hat. Rein theoretisch müsste es dann bereits bis Mitte März einen Schiedsspruch geben.

Die Kassen hingegen kennen die Frist nicht einmal: „Meines Wissens gibt es in der Schiedsstellenverordnung die von Ihnen genannte 90-Tage-Frist nicht“, so eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Ob die Kassen noch einen anderen Kandidaten vorschlagen wollen, wollte die Sprecherin nicht kommentieren.

Sie wies allerdings darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Recht habe, im Schiedsverfahren eine Frist zu setzen. Vielleicht setzen die Kassen aber auch noch auf ein Machtwort aus der Politik: Das Ministerium könne nämlich eine sogenannte „Ersatzvornahme“ aussprechen – den Kassenabschlag also kurzfristig selbst festlegen.