Apothekenhonorar

Kassenabschlag beschäftigt Bundesrat

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Entscheidungen der Schiedsstelle zum Kassenabschlag sollen künftig sofort umgesetzt werden. Das hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats in seiner Beratung zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) beschlossen. In dem Entwurf heißt es: „Klagen gegen die Festsetzung der Schiedsstelle haben keine aufschiebende Wirkung.“ Das Plenum der Länderkammer wird am 24. September über die Empfehlungen der Ausschüsse abstimmen.

Bayern hatte den Vorschlag zum Kassenabschlag Anfang September in den Unterausschuss „Arzneimittelmarkt“ eingebracht, in der vergangenen Woche wurde der Änderungsantrag vom Gesundheitsausschuss angenommen. In der Begründung verweisen die Politiker auf die Schiedssprüche in der vertragsärztlichen Versorgung, die sofort wirksam würden. Dies müsse auch für Schiedssprüche bei der Festsetzung des Kassenabschlags gelten; die derzeitige Ungleichbehandlung müsse aufgehoben werden.

Im Streit um die Anpassung des Abschlags 2009 mussten die Apotheker lange auf die Rückabwicklung der zu viel gezahlten Beträge warten. Die Schiedsstelle hatte Ende 2009 eine Absenkung des Zwangsrabatts von 2,30 Euro auf 1,75 Euro beschlossen. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Erst in zweiter Instanz hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Anfang Mai die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Einen Termin im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin gibt es noch nicht.

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