Kassenabschlag

Barmer: „Flächendeckende Retaxierungswelle“

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Berlin -

Die Verärgerung der Krankenkassen über die Apotheker wird immer

deutlicher. Nachdem die AOKen angekündigt haben, alle Rezepte mit einem

Kassenabschlag von 1,75 Euro zu „korrigieren“, meldet sich nun die

größte bundesweit agierende Kasse zu Wort: Den Kassenabschlag ohne

Zustimmung auf 1,75 Euro festzusetzen, sei „wenig vernünftig“, so ein

Sprecher der Barmer GEK: „Damit laufen die Apotheken Gefahr,

nachträglich eine flächendeckende Retaxierungswelle auszulösen“.

Im Dezember hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) beschlossen, auch ohne Zustimmung der Kassen und Schiedsspruch 1,75 Euro abzurechnen. Die Kassen lehnen dies rigoros ab.

Zwar dürfen die Verbände ihren Mitgliedern keine Reaktion vorschreiben. In mehreren Kassengremien wird der Zwangsrabatt jedoch bereits besprochen. Dem Vernehmen streben die Kassen ein einheitliches Vorgehen an.

Wie die AOK-Bundesverband hat auch die Barmer GEK keinerlei Verständnis dafür, dass die Apotheker das Kompromissangebot des GKV-Spitzenverbandes abgelehnt haben: „Zunächst wollen wir festhalten, dass mit 1,90 Euro ein guter Kompromissvorschlag vorlag“, konstatiert der Sprecher. Die Apotheker hätten daraufhin die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle angerufen.

Auch im Schiedsverfahren steht aber alles still: Seit Wochen warten der DAV und der GKV-Spitzenverband auf eine Antwort von Dr. Rainer Hess, der als Unparteiischer den Vorsitz der Schiedsstelle übernehmen soll. Apotheker und Kassen streiten sich nun darüber, welcher Abschlag gilt, bis ein Schiedsspruch fällt.

Dass die Rechenzentren die erste Sammelrechnung in wenigen Tagen mit 1,75 Euro berechnen, verärgert das Kassenlager: Die Apotheker schafften in einer schwierigen Situation einseitig Fakten.

Die Barmer hat auch schon einen Plan, wie die „Retaxierungswelle“ ablaufen soll: Man werde zwar zunächst die eingehenden Sammelrechnungen aus den Apothekenrechenzentren unter Vorbehalt bezahlen, „später aber gegebenenfalls die Differenz geltend machen müssen“.

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