Kassenabschlag

AOK: Verbände schaden Apothekern

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Berlin -

Mit dem Angebot, zurück an den Verhandlungstisch zu kehren, wollte der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) die AOK Nordwest im Streit um den Kassenabschlag eigentlich beruhigen. Die Kasse will sich zwar mit den Apothekern treffen. Ihre Ablehnung gegen das Vorgehen der Apothekerverbände besteht aber unverändert. Offenbar will die AOK Nordwest nun Zwietracht im Apothekerlager sähen: Die Verbände brächten ihre eigenen Mitglieder in eine schwierige Situation, teilt die Kasse mit. Apotheker, die nicht Mitglied in einem Verband sind, seien nun klar im Vorteil.

Zuvor war der Streit um den Zwangsrabatt 2013 in Nordrhein-Westfalen eskaliert: Weil der DAV die Rechenzentren angewiesen hatte, ab Januar auch ohne Zustimmung der Kassen 1,75 Euro abzurechnen, hatte die AOK Nordwest den Apothekern gedroht. Sollte in den Sammelrechnungen nicht der Betrag 2,05 Euro abgerechnet werden, müssten die Pharmazeuten nicht nur mit Retaxationen, sondern auch mit Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen rechnen.

Die AOK Nordwest bleibt bei ihrer Sichtweise – und erinnert die Apothekerverbände an die Verantwortung ihren Mitgliedern gegenüber. „Durch ihr bisheriges Vorgehen haben die Vertreter der Apothekerverbände die Apothekenrechenzentren und ausgerechnet ihre eigenen Mitglieder in eine extrem schwierige Konfliktlage gebracht“, erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest.

Für die Anweisung der Rechenzentren, 1,75 Euro abzurechnen, fehle den Apothekerverbänden jegliche Legitimation. „Sie setzen zugleich die Apotheker im Land dem Vorwurf der vorsätzlichen Falschabrechnung aus“, so Litsch. Und weiter: „Nur diejenigen Apotheken, die nicht Mitglied eines der Apothekerverbände sind, könnten sich auf ein 'Fremdverschulden' berufen.“

Nochmals weist die Kasse den DAV darauf hin, die „gesetzeswidrig überhöhten Rechnungen“ zu stoppen und die Rechenzentren anzuweisen, auf 2,05 Euro umzustellen.

Der AVWL hatte nach den Drohungen der AOK Nordwest den Vertragsausschuss einberufen, um auf Landesebene eine Zwischenlösung zu finden. Die Kasse will sich dem nicht verwehren: „Die gesetzlichen Krankenkassen werden die Situation gemeinsam mit dem AVWL im Vertragsausschuss aufarbeiten und eine rechtskonforme Lösung suchen, durch die die Apotheker vor Ort nicht weiter rechtlich gefährdet sind“, so Litsch.

Viel können beide Parteien im Vertragsausschuss nicht bewegen: Die Verhandlungen um den Kassenabschlag dürfen nur zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband geführt werden.

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