Versorgungsstrukturgesetz

Kassenabschlag: 1,75 Euro soll Basis sein

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Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat den Kassenabschlag mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) für dieses und das nächste Jahr auf 2,05 Euro festgeschrieben. Ab 2013 müssen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) wieder selbst verhandeln. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG), dass die Basis für diese Verhandlung 1,75 Euro betragen soll.

Auf diesen Wert hatte die Schiedsstelle den Zwangsrabatt der Apotheken für die Jahre 2009 und 2010 festgelegt. Die Kassen hatten jedoch gegen die Entscheidung geklagt. Das Verfahren um den Abschlag 2009 liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, der Schiedsspruch für 2010 ist an den Ausgang dieses Verfahrens gekoppelt.

Da mit einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht vor 2013 zu rechnen ist, brauchen die Vertragspartner einen Startpunkt für die neuen Verhandlungen. Die Krankenkassen möchten vermutlich von dem zuletzt gesetzlich festgeschriebenen Wert von 2,05 Euro aus verhandeln. Die Apotheker berufen sich darauf, dass sie mit dem AMNOG ein einmaliges Sonderopfer bringen sollten. Der Gesetzgeber soll deshalb klarstellen, dass der Abschlag ab 2013 auf Basis von 1,75 Euro angepasst wird.

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