Eltern sollen das Gehör ihrer Neugeborenen vom nächsten Jahr an auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung testen lassen können. Das beschloss der zuständige Bundesausschuss von
Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. In 90 Prozent der Fälle werde das sogenannte Hörscreening fünf bis sechs Tage nach der Geburt im Krankenhaus gemacht, sagte der Ausschussvorsitzende Professor Dr. Rainer Hess am Freitag in Berlin.
In Deutschland wird im Schnitt eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Ohne Behandlung führt das auch zu einer gestörten Sprachentwicklung. Das Gesundheitsministerium muss dem Beschluss noch zustimmen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar in Kraft treten. Die Deutsche Kinderhilfe forderte, nun auch für die anschließenden Therapien und Förderungen gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mit weiteren Beschlüssen weitete der Bundesausschuss die Leistungen der Kassen aus und schuf verstärkte Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung. So sollen Krankenhäuser Patienten künftig stärker behandeln können, ohne sie stationär aufzunehmen. Dies soll bei Rheuma, schwerer Herzschwäche, AIDS und Krebserkrankungen des Auges möglich werden.
Von den Kassen bezahlt werden soll es künftig zunächst, wenn Patienten mit einer seltenen schweren Stoffwechselstörung in einer Arztpraxis als letzte Hoffnung ein bestimmtes Blutreinigungsverfahren (Apherese) in Anspruch nehmen wollen. Da es keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit des teuren und riskanten Verfahrens gebe, solle auf Grundlage neuer Studien in zwei Jahren erneut entschieden werden, sagte Hess.
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