Rabattvertrag, Reimport, Austauschbarkeit: Ein Apothekenalltag ohne Software ist kaum noch vorstellbar. Auch die Kassen wissen, wie entscheidend die der jeweiligen Pharmazentralnummer (PZN) zugeordneten Preis- und Produktinformationen sind. Der GKV-Spitzenverband schlägt daher vor, die Bereitstellung der Daten einer staatlichen Kontrolle zu unterwerfen.
„Die Verwaltung der PZN und insbesondere der damit geschlüsselten Preis- und Produktinformationen hat inzwischen eine hoheitliche Bedeutung über die GKV hinaus und ist den kritischen IT-Infrastrukturen zuzurechnen“, heißt es in der Stellungnahme zum Pharmapaket. „Es besteht ein dringendes öffentliches Interesse, das Management dieser Datenbank einer unabhängigen Instanz zu übertragen, behördlich zu überwachen und die Bereitstellung neutraler und ungefilterter Informationen für die Kostenträger und Leistungserbringer sicher zu stellen.“
Die Bereitstellung der Preis- und Produktinformationen solle daher als öffentlich-rechtliche Aufgabe unter die Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gestellt werden, so die Kassen.
Mit der 14-tägigen Bereitstellung könnten weiterhin Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IfA) und ABDATA beauftragt werden – oder „andere Funktionsträger (z.B. BfArM, DIMDI)“.
Zur Begründung für ihren Vorschlag führen die Kassen Probleme an, die es in jüngster Vergangenheit gegeben habe: So seien Preis- und Produktdaten „auf Betreiben der pharmazeutischen Unternehmerverbände und Handelsstufen teilweise gegen die Interessen einzelner Unternehmer“ nicht sachgerecht dargestellt worden.
Außerdem seien „strukturelle Veränderungen“ vorgenommen worden, die zu erheblichen Konsequenzen für die Arzneimittel-Versorgung in der GKV geführt hätten. Als Beispiel führt der GKV-Spitzenverband die Abrechnung der Erstattungsbeträge, die sich erst verzögert hatte und dann gegen die Rechtsauffassung von Kassen und BMG umgesetzt worden war. Auch bei Rabattverträgen sei es durch „Umstellung der Darreichungsformen“ zu Beeinträchtigungen der Austauschbarkeit gekommen.
Die veröffentlichten Preis- und Produktinformationen sollen laut GKV-Spitzenverband weiterhin allgemeinverbindlich bleiben. Kassen, Apotheker und Hersteller sollen auf Verbandsebene Korrekturen veranlassen können. Mit der öffentlichen Bereitstellung könnten zugleich „Informationsdefizite bei der Praxissoftware der Ärzte aufgefangen“ werden, so die Kassen weiter.
Die Daten der Hersteller werden heute von der IfA gesammelt und aufbereitet. Das Gemeinschaftsunternehmen von ABDA, dem Großhandelsverband Phargo und dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) vergibt auch die PZN. Bei der ABDATA, die zur Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker (WuV) der ABDA gehört, werden zusätzlich alle für die Abrechnung mit den Kassen relevanten Daten eingepflegt.
Die ABDA hatte vor zwei Jahren gefordert, dass Apotheken nur noch mit zertifizierter Software arbeiten sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Warenwirtschaftssysteme die „gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben der Arzneimittelversorgung“ einhalten, hieß es in der Stellungnahme der ABDA zur AMG-Novelle.
Schon 2006 hatte die große Koalition mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) vorgegeben, dass die Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten nicht durch Werbung manipuliert werden dürfen. Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) daraufhin neue Anforderungen an die Softwarehäuser erarbeitet, die im Sommer 2012 verpflichtend wurden.
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