Der GKV-Spitzenverband hat Klage gegen den Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) eingereicht. Zu den Hintergründen wollen sich die Kassen aber nicht äußern: „Weitere Aussagen hierzu tätigen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, so ein Sprecher.
Im Juni hatte die Schiedsstelle den Weg für die pDL frei gemacht. Zuvor hatten GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) ein Jahr lang erfolglos verhandelt. Eigentlich hätte schon zum 30. Juni vergangenen Jahres eine Einigung stehen sollen: Bis dahin war die gesetzliche Frist für die Verhandlungen gesetzt. Doch den Kassen waren einzelne Komponenten sowie die Vergütung insgesamt ein Dorn im Auge.
Nach der Entscheidung der Schiedsstelle hatte die Abda gehofft, dass die Kassen den Schiedsspruch akzeptieren würden. Doch nachdem der GKV-Spitzenverband sich zunächst nicht äußern wollte, wurde nun Klage eingereicht. Dafür war eine Frist von einem Monat vorgesehen. Immerhin: Um keinen Angriffspunkt zu lassen, hatte die Schiedsstelle ausführlich begründet, wie sie die Preise berechnet hatte.
Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das im Herbst 2020 verabschiedet wurde, sieht vor, dass jährlich etwa 150 Millionen Euro für pDL der Apotheken zur besseren Versorgung gesetzlich und privat krankenversicherter Patienten zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen seit Mitte Dezember für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent.
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