Apothekenabschlag

Kassen wollen nicht mehr verhandeln

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Berlin -

Die Krankenkassen sind es leid, mit den Apothekern über den Abschlag zu verhandeln und dann vor einer Schiedsstelle und Gerichten zu streiten. Nach zwei erfolglosen Verhandlungsrunden sei es „ein besonderes Anliegen“, dass der Gesetzgeber für „klare Rechtsverhältnisse“ sorge, schreibt der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle.

 

Je nach Ausgang der Rechtsstreite um den Abschlag 2009 und 2010 könnte sich der Streit noch über mehrere Jahre hinziehen. „Sowohl für die Krankenkassen als auch für die Apotheken ist diese offene Frage nicht nur mit einem Finanzrisiko in dreistelliger Millionhöhe verbunden. Je nach Ausgang der Verfahren sind nach mehrjähriger Verzögerung auch höchst komplexe Rückabwicklungen der monatlich erfolgten Apothekenabrechnungen vorzunehmen“, so der GKV-Spitzenverband.

Problematisch finden die Kassen auch, dass für die Vergütung zwei parallele Regelungswege existieren: Während die Partner der Selbstverwaltung mühsam über den Abschlag verhandeln, kann der Gesetzgeber per Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) einfach das Fixhonorar ändern.

Es sei rechtssystematisch nicht sachgerecht, die Rahmenvertragspartner damit zu beauftragen, die Vergütung nach der wirtschaftlichen Entwicklung über die Anpassung des Apothekenabschlages zu justieren.

 

 

Wiederholt habe sich gezeigt, dass die vertragliche Anpassung „kaum realisierbar“ sei. Entsprechend sollten künftig Wirtschafts- und Gesundheitsministerium in regelmäßigen Abständen die Vergütung der Handelsstufen überprüfen und bei Bedarf nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betriebsführung über die AMPreisV anpassen.

Zur Höhe haben die Kassen allerdings eine genaue Vorstellung: 2,30 Euro. Einerseits sei der Abschlag als Großkundenrabatt sachlich zu begründen, andererseits sei der Honorarabstand zu Privatkunden wegen der Finanzierung der gesamten Versorgungsinfrastruktur auch ordnungspolitisch gerechtfertigt. Die Senkung von 2,30 auf 1,75 Euro durch die Schiedsstelle für die Jahre 2009 und 2010 kostet die Kassen nach eigenen Angaben mit 330 Millionen Euro – mit Finanzwirkung für die folgenden Jahre. Jeweils 10 Cent Abschlag wirken sich demnach mit rund 60 Millionen Euro aus.

Die Forderung der ABDA nach 624 Millionen Euro lässt sich laut GKV-Spitzenverband gar nicht begründen: Denn die Vergütungsbasis sei mit der Festlegung des Abschlags auf 2,05 Euro für 2011 und 2012 bestätigt worden. Dass dieser als Sonderopfer galt, schreiben die Kassen nicht.

 

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