Etwa jede dritte geprüfte Klinikabrechnung ist nach Ermittlungen des Bundesrechnungshofs (BRH) fehlerhaft. Die Krankenkassen zahlten demnach 2010 rund 875 Millionen Euro zuviel an die Krankenhäuser. Die Kassen fordern bessere Bedingungen für ihre Rechnungsprüfungen.
Das Problem: Derzeit muss ein falsch abrechnendes Krankenhaus der Kasse nach Rechnungsprüfung nur den zu viel gezahlten Betrag erstatten - aber keine Strafe. Die Kassen dagegen müssen 300 Euro zahlen, wenn eine Einzelfallprüfung keine Fehler ergibt. Mit dieser Regelung sollten ursprünglich die Einzelfallprüfungen eingedämmt werden.
„Krankenhausrechnungen sind so oft falsch, weil dort der Anreiz fehlt, sich bei der Rechnungsstellung ausreichend Mühe zu geben“, kritisierte ein GKV-Sprecher. Wenn sich eine Rechnung als falsch erweise, solle künftig das Krankenhaus 300 Euro an die Kassen zahlen müssen. Der Gesetzgeber müsse die Ungleichbehandlung von Kassen und Krankenhäusern möglichst schon mit dem aktuellen Versorgungsgesetz beseitigen.
Der BRH fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, eine Vereinfachung des Abrechnungssystems, Anreize für ein korrektes Abrechnungsverhalten sowie wirksamere Kontrollverfahren der Kassen zu prüfen. Insgesamt lagen die Ausgaben für die Kliniken im vergangenen Jahr 59 Milliarden Euro.
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