GKV-Finanzen

Kassen wollen keinen Wahljahr-Zuschuss

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Berlin -

Der GKV-Spitzenverband sieht vorerst keine Notwendigkeit, zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen zusätzliche Milliarden aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen. Vorstandschefin Dr. Doris Pfeiffer, diese Kosten für die Asylsuchenden würden in den ersten 15 Monaten von den Kommunen getragen. „Daher entsteht erst einmal keine finanzielle Belastung für die Krankenkassen.“

Die große Koalition will zur Vermeidung höherer Zusatzbeiträge den Krankenkassen im Wahljahr 2017 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds zuweisen. Der verfügt derzeit über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro.

Das Gesundheitsministerium von Hermann Gröhe (CDU) begründet die zusätzlichen Gelder aus dem Fonds mit der Versorgung von Flüchtlingen und dem Ausbau der Telemedizin. „Eine gute medizinische Versorgung der Flüchtlinge ist in unser aller Sinne. Für mich ist aber auch klar, dass wir zusätzliche Belastungen für die Beitragszahler vermeiden sollten“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). „Deshalb treffen wir jetzt die nötigen Vorkehrungen.“

Gröhe nannte es „vertretbar“, aus der Rücklage des Gesundheitsfonds eine Milliarde Euro für die Versorgung der Flüchtlinge zu entnehmen. Mit weiteren 500 Millionen würden Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur finanziert.

Pfeiffer sagte weiter, im Moment könne noch nicht seriös abgeschätzt werden, wie viele Asylsuchende über den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) tatsächlich in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. „Davon losgelöst kritisieren wir seit geraumer Zeit, dass die Beiträge für ALG-II-Empfänger generell nicht kostendeckend sind. Wenn es für Krankenkassen derzeit eine echte finanzielle Herausforderung gibt, sind es sicherlich in erster Linie die teuren Reformen des Gesetzgebers und nicht die Asylsuchenden“, fügte Pfeiffer hinzu.

SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach hält zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen für gerechtfertigt. Er argumentierte, Mehrkosten für Flüchtlinge sollten jedenfalls kurzfristig aus dem Fonds gedeckt werden und nicht über die allein von den Arbeitnehmern zu tragenden Zusatzbeiträge.

Seit 2015 setzen sich auf Beschluss der großen Koalition von Union und SPD die Beiträge zur GKV aus einem festen, allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent sowie aus einem variablen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Der Zusatzbeitrag wird allein vom Arbeitnehmer getragen und von der jeweiligen Kasse individuell festgelegt. Bei Mehrausgaben steigen in der Regel allein die Zusatzbeiträge und damit die Belastungen der Arbeitnehmer.

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