AMNOG

Kassen wollen Apothekenhonorar deckeln

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Die Krankenkassen gehen mit eigenen Ergänzungsvorschlägen in die Anhörung zum Arzneimittelmarkt-Neurordnungsgesetz (AMNOG) am kommenden Mittwoch: Der GKV-Spitzenverband will nicht nur den Kassenabschlag auf 2,30 Euro gesetzlich festschreiben, sondern auch den Apothekenzuschlag deckeln. Maximal 26,20 Euro sollen die Apotheken demnach pro Arzneimittelpackung abrechnen dürfen. Zur „nachhaltigen Dämpfung der Preisentwicklung“ schwebt den Kassen eine Kappung des prozentualen Vergütungsanteils von derzeit 3 Prozent vor: Bei 20,40 Euro soll künftig Schluss sein, das entspricht laut Stellungnahme einem Abgabepreis von 843,12 Euro. Der Fixzuschlag von 8,10 Euro bliebe zunächst unangetastet. Laut GKV-Spitzenverband ist der linear prozentuale Vergütungsanteil - gemessen am Kriterium der leistungsgerechten Vergütung bei wirtschaftlicher Betriebsführung - angesichts des „stetigen Aufwärdstrends des Preisniveaus“ in Frage zu stellen: Vor allem im Bereich der Onkologie würden regelmäßig neue Arzneimittel im 3- bis 4-stelligen Euro-Bereich eingeführt, bei denen der Aufschlag den Kassen zufolge in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht.

Auch beim Kassenabschlag hätten die Kassen gerne eine dauerhafte Lösung: Weil die Schiedsstelle Kriterien wie Tarifanpassung, Inflationsrate und Personalentwicklung als zu berücksichtigende Anpassungsfaktoren festgesetzt habe, sei bei jährlichen Anpassungen von weiteren Absenkungen auszugehen. 10 Cent Absenkung kosteten die Kassen aber 60 Millionen Euro. Der GKV-Spitzenverband glaubt nicht mehr an das Prinzip der Selbstverwaltung: Historisch habe sich ein weiteres Mal heraus gestellt, dass der Anpassungsauftrag an die Selbstverwaltung wegen eines grundlegenden Interessenkonflikts der Vertragsparteien in diesem Bereich nicht zu erfüllen und aus diesem Grund aufzuheben sei. Stattdessen solle der Verordnungsgeber die Vergütung der Handelsstufen in regelmäßigen Abständen prüfen und bedarfsweise anpassen. Die Kassen sehen die deutsche Apothekenlandschaft gegenwärtig als weitgehend wettbewerbsfreie Zone: „Abgeschafft - weil markt- und wettbewerbswidrig - gehören insbesondere das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken. Zur Nutzbarmachung der erheblichen Wirtschaftlichkeitsreserven für die GKV muss die Vergütung nach Arzneimittelpreisverordnung entsprechend angepasst werden.“


Patrick Hollstein


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