Der Spitzenverband der Krankenkassen lehnt ein Verbot von Pick up-Stellen ab: Der Regelungsrahmen für Abholstationen sei hinreichend und bedürfe keiner weiteren gesetzlichen Ausgestaltung, so die Kassenvertreter. Auch der Rx-Versand sei im Arzneimittel- und Apothekenrecht hinreichend geregelt. Eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung durch den Versandhandel können die Kassen nicht erkennen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Spitzenverbandes zu Anträgen der FDP und der Linken im Bundestag hervor.
Der Begriff des Versandes umfasst nach Meinung der Krankenkassen auch die Auslieferung über eine Abholstation: Pick up-Stellen würden die Versorgung von Berufstätigen sichern, so der Verband. Die Kassen unterstellen hierbei ein besonderes Interesse der arbeitenden Bevölkerung an Abholstellen in Drogeriemärkten gegenüber Versandapotheken, „da sie während der normalen Zustellzeiten“ zu einer Annahme der Arzneimittel nicht in der Lage seien.
Die Lagerung von Medikamenten in Drogeriemärkten halten die Kassen für mindestens ebenso sicher wie die Zustellung an die Anschrift des Empfängers. Vielmehr sei die Ausgabe der Medikamente in Drogerien durch „speziell beauftragtes Personal“ eine ausreichende Sicherheitsmaßnahme, meint der GKV-Spitzenverband. Was dies konkret bedeutet, erklären die Kassen nicht.
Die Gefahr der Trivialisierung der Arzneimittel sieht der GKV-Spitzenverband jedenfalls nicht; auch seien Abholstellen international üblich. Die Kassen haben keine Bedenken, solange „Abholstation lediglich eine Versand- und keine Apothekenfunktion“ ausüben.
Patientenvertreter wollen Risiken bei der Versorgungsqualität über Pick up-Stellen hingegen nicht ausschließen. Ein generelles Verbot ist für die Patientenvereinigung BAG Selbsthilfe aber kein Thema. Allerdings sollten Pick up-Stellen bestimmten Qualitätsstandards unterliegen, fordert die BAG.
Gegenüber Versandapotheken bieten Pick up-Stellen laut Patientenverband nicht nur Berufstätigen Vorteile: Abholstationen seien eine Alternative für Personen ohne Internetanschluss, heißt es in der Stellungnahme der BAG. Immerhin: Gerade diese Menschen seien auch auf die „ortsnahe Versorgung“ in Präsenzapotheken angewiesen. Niedergelassene Apotheken und Pick up sind der BAG zufolge offenbar gleichwertige Alternativen für Menschen ohne Internetanschluss.
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