Zusatzleistungen

Kassen verteidigen Homöopathie & Co.

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Berlin -

Die Krankenkassen wehren sich gegen Forderungen des Bundesversicherungsamts (BVA), Bonusprogramme und weitere Zusatzleistungen wie die Erstattung von Homöopathie oder osteopathischen Therapien einzuschränken. Das BVA hatte das gefordert und kritisiert, dass der Wettbewerb unter den Kassen vor allem auf junge, gesundheitsbewusste Versicherte abziele, anstatt sich der Versorgung von Kranken zu widmen.

Der Vorstoß des BVA sei nicht nachvollziehbar, Bonusprogramme und Präventionsmaßnahmen seien bedeutsame Instrumente des Wettbewerbs der Kassen untereinander, erwiderte der Geschäftsführer des Verbands der Innungskrankenkassen (IKK), Jürgen Hohnl, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). „Sie konterkarieren den Solidaritätsgedanken der Kassen nicht und sind zudem grundsätzlich wirksam.“

Der BVA hatte daran kürzlich erhebliche Zweifel geäußert. In einem „Sonderbericht zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“, der anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Gesundheitsstrukturgesetzes angefertigt wurde, forderte die Behörde eine grundlegende Reform der Satzungsleistungen. Mit dem Gesetz wurde die freie Krankenkassenwahl und ein solidarischer Wettbewerb der Kassen untereinander eingeführt. Daraus ging hervor, dass die Kassen ihren Versicherten seit einigen Jahren sogenannte Satzungsleistungen anbieten können, also solche, die nicht Teil des gesamten GKV-Leistungskatalogs sind. Dazu zählen beispielsweise bestimmte OTC-Präparate, die umstrittene Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln oder auch verschiedene therapeutische Leistungen wie alternativmedizinische Behandlungen.

„Dies führt zwangsläufig zu einem Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem Versorgungs- und Verwaltungsauftrag und kassenindividuellen Marketingstrategien zur Positionierung im Wettbewerb“, hatte der BVA in seinem Sonderbericht kritisiert. Und mehr noch: Die Satzungsleistungen gingen oftmals sogar auf Kosten eigentlich wichtigerer Kernleistungen wie der Rehabilitation. Das widerspreche den Zielen des Gesetzgebers. Die Satzungsleistungen, Wahltarife, Bonusprogramme, aber auch Selektivverträge „führen zu häufig nicht zu der vom Gesetzgeber gewollten tatsächlichen Verbesserung der Versorgung“, sondern „werden von Krankenkassen stattdessen immer wieder vor allem dazu genutzt, neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu halten ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen“, so BVA-Präsident Frank Plate.

Das BVA warf den Kassen vor, sie würden „in einzelnen Fällen vergessen“, dass sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts „die Beachtung bestehender gesetzlicher Beschränkungen nicht zugunsten maximaler Kostenersparnis und damit Wettbewerbsvorteilen vernachlässigen dürfen“. Deshalb sollten Wahltarife gestrichen, Versorgungsverträge und Präventionsangebote stärker kontrolliert und der Fortbestand von Bonusprogrammen überdacht werden.

Für die Vorsitzende des Ersatzkassenverbands VDEK, Ulrike Elsner, ist das eine nicht nachvollziehbare Pauschalkritik, wie sie der FAZ mitteilte. Bei den Ersatzkassen seien die Programme „genau auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten”. Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, sieht hingegen durchaus Diskussionsbedarf bei einzelnen Kritikpunkten, fordert jedoch grundsätzlich: „Der Wettbewerb in der Krankenversicherung braucht mehr Handlungsspielräume.“

Forderungen, einen Mittelweg zu finden, kommen indes aus der Politik. Der Kassenwettbewerb dürfe nicht zur Konkurrenz um junge und gesundheitsbewusste Kunden verkommen, aber dazu müsse man dem eher etwas entgegensetzen, statt Bonusleistungen zu verbieten, forderte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Die gesundheitspolitische Sprecherin seiner Partei, Sabine Dittmar, forderte hingegen „Versorgungsverträge ohne wirklichen Mehrwert“ zu verbieten und die Aufsicht zu verbessern. Ihre CDU-Kollegin Karin Maag hingegen sieht keinen Bedarf, gesetzgeberisch tätig zu werden.

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