Kassen verklagen massenhaft Kliniken dpa, 26.11.2018 15:55 Uhr
Die Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen werden massiv von einer bundesweiten Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken getroffen. Ein Sprecher des NRW-Landessozialgerichts schätzte die Zahl der zusätzlichen Verfahren im Bundesland auf „mehrere Zehntausend“. Die genauen Zahlen fragt das LSG derzeit bei den Gerichten ab.
Es geht um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen vorsorglich per Klage von den Kliniken zurückfordern. Hintergrund ist, dass der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, die Verjährungsfrist von vier auf zwei Jahre zu verkürzen. Daraufhin reichten Kassen kurzfristig tausende Klagen bei Sozialgerichten ein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet bundesweit mit über 200.000 Klagen und Rückforderungen von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Die DKG hatte die Klagewelle der Kassen in der vergangenen Woche eine „schamlose Geldschneiderei“ genannt, aber auch ihre Bereitschaft zu erklärt, „konstruktiv nach einer Lösung zu suchen“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hatte das Vorgehen verteidigt. Die Kassen seien gezwungen gewesen, schnell noch vor Inkrafttreten der Neuregelung Klagen einzureichen, „um die Ansprüche der Krankenkassen und damit der Beitragszahler nicht zu verlieren“.
Laut einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) gingen etwa beim Sozialgericht Duisburg im November 1000 Klagen mehr ein als im Vorjahresmonat. Beim Sozialgericht Dortmund waren es rund 2000 mehr – hinter denen mehr als 10.000 Verfahren stecken könnten, da auch mehrere Abrechnungsfälle in einer einzigen Klage zusammengefasst wurden. Das NRW-Justizministerium erklärte, dass bei den Gerichten die Eingangszahlen des betreffenden Sachgebiets im November im Vergleich zum Vorjahr „bislang auf das über 25-fache angestiegen“ seien. Das Ministerium prüft nun, wie die Gerichte diesen Anstieg personell und organisatorisch bewältigen können.
Der Bundesrat hatte den Bund in der vergangenen Woche zu Lösungen aufgefordert. Die Klagen könnten Krankenhäuser akut in Belastungssituationen bringen, die „in Einzelfällen regional die Versorgungssicherheit zu gefährden drohen“, hieß es in einem von Niedersachsen eingebrachten Antrag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte Gespräche mit den Beteiligten an.