Mit seinem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eigentlich die Prävention bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen stärken. Doch statt Präventionsangebote und einen gesunden Lebensstil zu fördern, konzentriere sich der Entwurf auf die Medikamentenvergabe, kritisieren die Kassen.
„Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz sendet die Politik völlig falsche Signale. Um die Herzgesundheit zu stärken, setzt Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach auf Pillen und Check-ups, anstatt auf Prävention und Verhaltensänderung. Das lehnen wir als Ersatzkassen entschieden ab“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
So sollen unter anderem auf Grundlage umfassender Screenings bereits Kindern und Jugendlichen cholesterinsenkende Mittel verschrieben werden, obwohl die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nicht wissenschaftlich bewiesen ist. Ein solches Vorgehen konterkariere den bislang von der Politik unterstützten Weg, Erkrankungen durch Prävention vorzubeugen, etwa durch Kurse zur Bewegungsförderung oder Ernährungsberatung.
Aktuell würden die Kassen ihren Versicherten rund 110.000 Präventionskurse anbieten, die von fast 1,5 Millionen Versicherten im vorherigen Jahr in Anspruch genommen wurden. Statt diese zu fördern, plane die Politik, den Kassen Beitragsgelder zu entziehen, die eigentlich in Präventionsangebote für die Versicherten investiert würden, so Elsner. „Es wäre völlig aus der Zeit gefallen, dieser Präventionsarbeit nun die finanzielle Grundlage zu entziehen und die Beitragsgelder stattdessen für die Medikalisierung von Krankheitsrisiken einzusetzen“, so Elsner.
Zudem sei es die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen würden. „Dass Minister Lauterbach nun mittels Rechtsverordnung den erweiterten Einsatz von Check-ups und Arzneimitteln zur Senkung des Cholesterinspiegels durchsetzen will, ohne dass der medizinische Nutzen evidenzbasiert erwiesen ist, widerspricht zentralen Grundsätzen der GKV“, betont Elsner.
Am kommenden Montag soll im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Fachanhörung zum GHG stattfinden.
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