Digitalisierung

Kassen-Update für Oma und Opa Lothar Klein, 14.10.2019 11:56 Uhr

Digital-Kurse: Die Krankenkassen sollen demnächst Schulungen zur ePA und anderen Apps anbieten.
Berlin - 

Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer digitalen Revolution: E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA) sind nur ein kleiner Teil der digitalen Offensive. Damit auch Oma und Opa am digitalen Wandel teilhaben können, müssen die Krankenkassen demnächst Kurse zur „digitalen Gesundheitskompetenz“ anbieten. Das sieht ein Änderungsantrag der Großen Koalition zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vor, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wird. Sollte sich dafür eine Mehrheit finden, eröffnet die Große Koalition damit ein neues Geschäftsmodell à la Volkshochschule, das die Kassen bezahlen müssten.

Die Versicherten sollen laut Änderungsantrag nämlich einen Rechtsanspruch auf digitale Fortbildung erhalten: „Mit der Verpflichtung zur Aufnahme von Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz in die jeweilige Satzung der Krankenkassen wird ein individueller Leistungsanspruch der Versicherten nach Maßgabe der Satzung begründet.“ Den GKV-Spitzenverband will die Große Koalition beauftragen, für alle Kassen „unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstands“ entsprechende Angebote zu erarbeiten.

Die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren könne einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Versorgung bei der Unterstützung und Begleitung von Therapien in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen leisten, heißt es in der Begründung. Eine bestmögliche Nutzung setze voraus, dass Versicherte über „grundlegende Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien“ verfügten. Diese Kenntnisse seien in der Bevölkerung aber sehr unterschiedlich verbreitet. Faktoren wie Alter, Lebensbedingungen oder Bildungsstand könnten zu Ungleichheiten in der initialen Inanspruchnahme und dauerhaften Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren führen.

„Es besteht Grund zur Annahme, dass einzelnen Gruppen von Versicherten die Nutzung der Potenziale entsprechender Technologien ohne den Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen verwehrt sein wird. Über technische Aspekte des gesundheitsbezogenen Einsatzes digitaler Technologien hinaus bestehen zudem Wissenslücken etwa hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten“, so die Begründung weiter. Die Vermittlung von digitaler Gesundheitskompetenz solle dementsprechend einen weiteren Beitrag zur Verminderung der Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten.

 

„Die Krankenkassen werden verpflichtet, Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz vorzusehen. Die Angebote sollen die Versicherten dazu befähigen, selbstbestimmte Entscheidungen über den Einsatz digitaler Innovationen im Rahmen der Krankenbehandlung zu treffen“, so der Änderungsantrag. Mit dem Begriff der digitalen oder telemedizinischen Anwendungen und Verfahren würden dabei wesentliche Anwendungsfälle der Digitalisierung wie Telemedizin, digitale Medizinprodukte, die Nutzung der elektronischen Patientenakte oder sonstige IT-gestützte Verfahren erfasst. Die von den Krankenkassen vorzusehenden Leistungen sollten daher den spezifischen gesundheitsbezogenen Einsatz entsprechender Technologie und Verfahren beinhalten. Auch relevante Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit können thematisiert werden. Unzulässig sind allerdings allgemeine Computerkurse und ähnliches ohne konkreten Bezug zu einem gesundheitsbezogenen Einsatz.

Neben externen Experten müssen die Kassen auch eigene Fachleute in die Schulungen einbinden. Dadurch sei sicherzustellen, „dass mit Blick auf die Schulungsinhalte auch Aspekte der praktischen Nutzbarkeit für Anwendungsszenarien in der ambulanten, stationären und nachstationären Versorgung hinreichend abgedeckt werden.“ Mittels des zusätzlichen Einbezugs sozialwissenschaftlichen und informationstechnologischen Sachverstands solle eine bedarfsgerechte Entwicklung des Angebots anhand des aktuellen Stands der technischen Entwicklung gewährleistet werden. Der GKV-Spitzenverband muss die Bundesregierung alle zwei Jahre darüber informieren, wie und in welchem Umfang die Kassen solche Kurse anbieten.

In ihrer Stellungnahme zum DVG äußerte die ABDA erneut Zweifel, dass die Frist für den Anschluss aller Apotheken an die TI der Gematik bis Ende September 2020 eingehalten werden kann: Es müsse berücksichtigt werden, dass die Apotheken auf das Angebot entsprechender Soft- und Hardware angewiesen seien. „Insbesondere vor dem Hintergrund fehlender eHealth-Konnektoren, deren Bereitstellung durch den ersten Anbieter derzeit frühestens im ersten Quartal 2020 erwartet wird, kann durch die Leistungserbringer nicht sichergestellt werden, dass bis zum 30. September 2020 Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind“, so die ABDA. Wenn die Konnektoren im 1. Quartal 2020 bereitgestellt würden, müssten vor deren Zulassung noch die vorgesehenen Feldtests durchgeführt und danach eventuelle Nachbesserungen vorgenommen werden. Wenn dann weitere Anbieter aus der Industrie in ausreichender Zahl anböten, sei unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Apothekensoftwarehäuser die technische Implementierung der Komponenten in Apotheken und deren Anbindung an die TI „frühestens zum 31. Dezember 2020 denkbar“.