Rahmenvertrag

Kassen und DAV regeln Impfstoffabrechnung

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Aktualisierung des Rahmenvertrages geeinigt. In einem neuen Paragraphen und einer zusätzlichen Anlage wird die Abrechnung von Impfstoffen über die Rechenzentren neu geregelt. Dies wurde nötig, weil die Preisbildung mit dem AMNOG umgestellt worden war.

Seit Mitte des vergangenen Jahres müssen Impfstoffhersteller den Krankenkassen einen Zwangsrabatt auf ihre Produkte gewähren, der sich an den Referenzpreisen aus vier europäischen Ländern orientiert: Die neuen Abschläge auf die Herstellerabgabepreise sollten Unterschiede zu europäischen Preisen ausgleichen. Maßgebend sind Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Der Referenzpreis soll vom Hersteller selbst ausgerechnet werden.

Ähnlich wie der Herstellerabschlag sollen der Rabatt durch die Rechenzentren eingezogen werden: Die Kassen erstatten den Apotheken nur den rabattierten Preis, das Rechenzentrum treibt die Differenz bei den Firmen ein.

Dieses Prozedere gilt allerdings nur bei den Regelleistungen, also den Schutzimpfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt. Weil viele Krankenkassen darüber hinaus noch weitere Impfungen als Satzungsleistung erstatten, wurde eine Neuregelung notwendig: Regel- und Satzungsleistungen müssten datentechnisch auseinandergehalten werden, erklärt eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

In der neuen Anlage zum Rahmenvertrag wird der Datenfluss genauer geregelt: Demnach müssen zunächst die Hersteller die Höhe des Abschlags an die Kassen weitergeben. Danach muss der GKV-Spitzenverband dem DAV die Informationen übermitteln. Die Richtigkeit der Daten müssen nicht die Apotheker garantieren, sondern die jeweilige Krankenkasse. Die Neuregelung gilt ab dem 1. August.

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