Schweinegrippe

Kassen übernehmen Labortest

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Wegen mangelnder Zuverlässigkeit wird der Grippe-Schnelltest, mit dem Influenza-Viren vom Typ A oder B unterschieden werden können, künftig im Zusammenhang mit der Schweinegrippe nur noch in Ausnahmefällen angewendet. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband.

Experten schätzen die Schnelltests als fehleranfällig ein. Nach Angaben des Leiters der Virologie der Medizinischen Hochschule Hannover, Professor Dr. Thomas F. Schulz, zeigen die Tests zu mehr als 50 Prozent ein falsches negatives Ergebnis an. Wegen eines fehlerhaften Schnelltests hatte eine mit Schweinegrippe infizierte Arzthelferin eineinhalb Wochen lang Patienten in einer Braunschweiger Klinik betreut.

Stattdessen sollen alle Risikopatienten Labortests von den Kassen bezahlt bekommen, wenn bei ihnen ein konkreter Verdacht auf Schweinegrippe besteht. Mittels der so genannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR) lässt sich der Schweinegrippe-Erreger H1N1 spezifisch nachweisen. Personen, die keiner Risikogruppe angehören, können den Labortest allerdings nur auf eigenen Wunsch durchführen lassen und müssen auch selbst die Kosten von rund 150 Euro übernehmen.

Für den PCR-Test muss der behandelnde Arzt eine Abstrichprobe an das entsprechende Labor senden. Das Ergebnis sollte binnen 24 Stunden vorliegen. Denn eine Behandlung mit Neuraminidasehemmern muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Auftreten der Symptome beginnen. Ist es für die Laboranalyse zu spät, wird weiterhin der Schnelltest durchgeführt oder ohne Nachweis behandelt.

Das RKI hatte bislang elf Influenza-Schnelltests empfohlen, die zwischen A- und B-Viren unterscheiden können. Die Preise pro Einzeltest belaufen sich je nach Hersteller zwischen 7,40 und 28,70 Euro.

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