Krankenhaus-Reform

Kassen: Transformationsfonds verfassungswidrig

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Berlin -

Die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker der Ampelkoalition haben in dieser Woche gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zahlreiche Detailvereinbarungen zur anstehenden Krankenhausreform, dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), bekanntgegeben. Während auch die Krankenkassen dringenden Reformbedarf sehen, bleibt die geplante Finanzierung der Reform in der Kritik. Der GKV-Spitzenverband hält die Finanzierung des geplanten Transformationsfonds in seiner jetzigen Form sogar für verfassungswidrig.

„Die grundlegende Frage einer fairen Finanzierung der Krankenhausreform blenden die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiken der Ampel sowie der Bundesgesundheitsminister weiterhin aus“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Aber die Augen vor den immer größer werdenden Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verschließen, ist keine Zukunftsoption.“

Im kommenden Jahr würden die Ausgaben für die Krankenhausversorgung um mehr als 7 Milliarden Euro steigen. Hinzu kämen ab 2027 jährliche Mehrausgaben von mehr als 3 Milliarden Euro im Rahmen der Krankenhausreform. Darin enthalten seien 2,5 Milliarden Euro pro Jahr für den Krankenhaustransformationsfonds, der über einen Zeitraum von zehn Jahren den Umbau der Krankenhauslandschaft finanzieren soll, rechnet Stoff-Ahnis vor.

„Der notwendige Auf- und Umbau der stationären Versorgung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt deshalb klar in der Finanzierungsverantwortung des Staates. Keinesfalls darf die Krankenhausreform nur durch immer weiter steigende GKV-Beitragsmittel gezahlt werden. Der Transformationsfonds – wie im Gesetzentwurf vorgelegt – ist verfassungswidrig und wird vom GKV-Spitzenverband abgelehnt“, betont Stoff-Ahnis.

Sozial ungerechte Finanzierung

Es sei ein zentraler sozialpolitischer Unterschied, ob die Krankenkassen etwas aus ihren Beiträgen finanzieren oder der Bund aus Steuergeldern, erklärt der GKV-Spitzenverband. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung etwas finanziere, dann aus den Beiträgen ihrer 58 Millionen Mitglieder und deren Arbeitgeber. Gutverdiener zahlten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro. Wer 10.000 oder 15.000 Euro im Monat verdiene, zahle also nicht mehr als jemand, der 6000 Euro verdiene.

Wenn etwas aus Steuermitteln bezahlt werde, dann finanzierten das alle 84 Millionen Deutschen gemeinsam über Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer und so weiter. Bei der Einkommensteuer gäbe es zudem keine Obergrenze. Alle Einkommen würden herangezogen. „Und durch die Steuerprogression in der Einkommenssteuer leisten Gutverdienende einen höheren Anteil. Hier macht es also einen Unterschied, ob jemand 6000 oder 10.000 Euro im Monat verdient. Es ist auch sozialpolitisch wichtig, dass der Umbau der Krankenhausstruktur aus Steuermitteln finanziert wird“, so der GKV-Spitzenverband.

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