Krankenkassen

Kassen sträuben sich gegen Kartellrecht APOTHEKE ADHOC, 22.03.2012 15:29 Uhr

Berlin - 

Die Bundesregierung will, dass Krankenkassen künftig stärker unter das Kartellrecht fallen. Die Kassen kritisieren die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geplanten Änderungen: Privatrechtliches Kartellrecht und soziale Krankenversicherung passten nicht zu einander, moniert der GKV-Spitzenverband.

 

Das Kartellverbot soll sowohl auf das Verhältnis zwischen den Kassen als auch zu den Versicherten angewandt werden. Außerdem soll das Bundeskartellamt die Fusionen von Kassen prüfen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hält dagegen: Das Wettbewerbsrecht dürfe den Versorgungsauftrag der Krankenkassen nicht behindern.

Der Wettbewerb sei im Bereich der Kassen kein Selbstzweck, sondern müsse Effizienz und Qualität der Leistungen im Interesse der Versicherten und Beitragszahler stärken, so der GKV-Spitzenverband weiter. Das System weise mit dem gesetzlichen Versorgungsauftrag, dem vorgegebenen Leistungskatalog, oder der verpflichtenden Bildung von Haftungsgemeinschaften konkurrierender Kassen besondere Rahmenbedingungen auf.

Bei einer Ausweitung des Kartellrechts drohe aber das Wettbewerbsrecht über dem Patientenwohl zu stehen, warnt der GKV-Spitzenverband. Die Kassen seien außerdem in vielen Bereichen gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet, dies könne bei einer Regulierungen durch das Kartellrecht zu Konflikten führen. Der AOK Bundesverband hatte Anfang März bereits kritisiert, dass etwa die Rabattverträge bei der geplanten Änderung auf der Kippe stünden.