Die Krankenkassen haben sich zur Umsetzung der Notdienstpauschale bislang auffällig ruhig verhalten. Auch bei der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll der Vertreter des GKV-Spitzenverbandes keinen Widerstand signalisiert haben. Auf Nachfrage stellt ein Sprecher des Kassenverbandes das Vergütungsinstrument nun aber in Frage: Man müsse sich fragen, ob eine pauschale Vergütung der Notdienste über das Fixhonorar nach der Erhöhung um 25 Cent angemessen sei.
Laut Entwurf des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) sollen die Krankenkassen durch die Notdienstpauschale jährlich mit 100 Millionen Euro belastet werden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) soll mit Hilfe der Rechenzentren dafür sorgen, dass der GKV-Anteil des erhöhten Fixhonorars in den Notdienst-Fonds fließt.
Der GKV-Spitzenverband stellt das Instrument aber als solches in Frage: „Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob es nach der jüngsten Erhöhung der Vergütung durch die Änderung der Arzneimittel-Preisverordnung angemessen ist, jetzt noch einmal die Beitragszahler zur Kasse zu bitten“, so der Verbandssprecher.
Auch mit der vom Gesetzgeber ins Spiel gebrachten Summe haben die Kassen ihre Probleme. Dem Verbandssprecher zufolge würden die Kassen nämlich nicht mit 100 Millionen Euro mehr belastet, sondern rund 114 Millionen Euro, weil die GKV die Mehrwertsteuer mitfinanzieren müsse.
Den Kassenverband scheint zudem immer noch die Anpassung des Fixhonorars um 25 Cent zu schmerzen. Eine Notdienst-Vergütung hätte schließlich damals mitgeregelt werden können: „Schließlich ist der Notdienst keine neue Leistung, sondern bestand bereits bei der letzten Erhöhung und war somit Gegenstand der entsprechenden Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums.“
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