Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sollen nach dem Willen des Bundesrates wieder vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Ein Antrag des Saarlands, Sachsens und Thüringens fand heute die Unterstützung der Länderkammer. Mit dem Start der Gesundheitsreform Anfang 2004 war die Regelung zur Kostenübernahme für Kassenpatienten eingeschränkt worden. Dies entlastet die Kassen um rund 100 Millionen Euro im Jahr.
Seither beteiligen sie sich finanziell nur noch an drei Versuchen, sich einen Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung zu erfüllen. Die betroffenen Paare werden zudem zur Hälfte an den Kosten beteiligt. Dadurch sank die Zahl der künstlichen Befruchtungen um bis zu 50 Prozent.
Die sächsische Sozialministerin Helma Orosz (CDU) sagte, Deutschland brauche dringend Nachwuchs. Dazu müssten „alle Mittel ausgeschöpft werden“. Wegen der Einschränkung würden jährlich bis zu 10.000 Kinder nicht geboren.
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