Kassen sollen Patienten besser beraten dpa, 10.08.2016 10:48 Uhr
Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollstühlen besser über die jeweiligen Angebote der Hersteller informiert werden. Das Vorstandsmitglied der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), Gertrud Demmler, sagte, die Krankenkassen müssten Patienten frühzeitig beraten, damit diese die für ihre Bedürfnisse richtige Entscheidung treffen könnten. Zudem müssen nach Ansicht der SBK alle Krankenkassen verbindliche Qualitätsstandards bei Hilfsmitteln einhalten.
Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfsmittel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen. Häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Zuzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu bekommen. Gröhe müsse in seinen Referentenentwurf für ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz das Beratungsrecht der Patienten stärken, forderte Demmler.
Der Leiter des Versorgungsmanagements bei der SBK, Stefan Weber, sagte: „Im Austausch mit den Kunden erfahren wir jeden Tag, wie wichtig eine gute Hilfsmittelversorgung für das Wohlergehen und die Lebensqualität der Patienten ist.“
Es sei daher höchste Zeit, dass alle Krankenkassen verbindliche Qualitätsstandards einhielten. „Der Handlungsdruck für den Gesetzgeber war hier enorm. Es ist schade, dass erst eine Diskussion über die Versorgung mit Inkontinenzvorlagen die Dringlichkeit vor Augen führen musste“, sagte Weber.
Für vom Arzt verschriebene Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Sprechtherapien oder Fußpflege bei Zuckerkranken geben die gesetzlichen Krankenkassen 6,1 Milliarden Euro im Jahr aus. Für Hilfsmittel wie Windeln, Rollatoren oder Rollstühle sind es 7,6 Milliarden Euro. Beide Posten zusammen machen immerhin 6,8 Prozent der Jahresausgaben der Krankenkassen aus.
Bei der Heilmittelversorgung von Patienten beharren die Kassen-Ärzte darauf, sowohl Diagnose als auch Therapiefeststellung in den Händen zu behalten. „Innerhalb der verschiedenen Therapiemöglichkeiten können dann durchaus die Physiotherapeuten wählen“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann.
Gröhes Referentenentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht die modellhafte Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln vor. Physiotherapeuten, Sprechtherapeuten und andere Heilmittelerbringer würden dabei – auf Basis einer vertragsärztlichen Diagnose und der erforderlichen Behandlungsmethoden – das Heilmittel selbst auswählen und auch über Therapiedauer (Menge) und Behandlungshäufigkeit bestimmen.