Transplantationsgesetz

Kassen sollen nach Organspende fragen

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Angesichts des enormen Mangels an gespendeten Organen will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die gesetzlich Krankenversicherten nach ihrer Spendebereitschaft befragen lassen. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mitglieder bei der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft aufzufordern. Das sieht ein Vorschlag des Ministers für eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor, über den die Frankfurter Rundschau berichtete.

Die Antwort der Versicherten soll in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, den die Kassen zur Verfügung stellen sollen. Die Versicherten können dabei einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten. Die Kassen werden zudem verpflichtet, qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Von rund 12.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sterben jährlich etwa 3000. Viele Menschen sind bereit zu einer Spende nach ihrem Tod, aber haben keinen Spenderausweis ausgefüllt. Das stellt insbesondere die Angehörigen im Ernstfall vor das Problem, den Willen ihres gerade verstorbenen Familienmitglieds im Krankenhaus zu erklären, sofern sie ihn kennen. Die Bundesärztekammer war zuletzt von der Forderung nach einer Erklärungspflicht für die Organspende abgerückt; dies sei mit dem Grundgesetz kaum vereinbar.

Im Bundestag werben die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, derzeit ebenfalls dafür, Bürger stärker zu einer Entscheidung zu bewegen. Wie Bahr schwebt Steinmeier eine Abfrage über die Kassen vor, Kauder will die Erste-Hilfe-Ausbilder bei den Fahrschulen einbinden. Andererseits pocht Steinmeier auf eine Entscheidungspflicht, Kauder will, wie in Bahrs Entwurf, die Möglichkeit offen lassen, sich nicht zu entscheiden.

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