Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, die Verantwortung für die Finanzierung der Krankenhäuser in der Hand der Krankenkassen zu bündeln. „Wir brauchen eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung“, sagte Schmidt. „Die Krankenkassen müssen heute die gesamte Versorgung in den Strukturen bezahlen, die die Länder durch ihre Zuständigkeit für die Investitionen vorgeben.“
Seit 1972 teilen sich die Bundesländer und die Kassen die Krankenhausfinanzierung. Die Investitionskosten werden durch die Länder getragen, die Kassen finanzieren die laufenden Kosten. „Ich bin wie Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein für eine monistische Finanzierung statt für die Beibehaltung der dualen“, sagte Schmidt. Damit würde den Kassen die Finanzverantwortung gegeben.
„Wir müssen fragen dürfen, ob die vielen Krankenhäuser in der Fläche unbedingt in allen Bereichen Spitzenmedizin anbieten müssen“, sagte Schmidt. Beispiel sei die Neonatologie, also die spezielle Behandlung Neugeborener. „Fußläufig muss in Krankenhäusern die Grundversorgung gesichert sein.“
Im heutigen System komme es zu falschen Einsparungen, etwa in der Krankenpflege, sagte die Ministerin. „Das kann nicht durch höhere Fallpauschalen gelöst werden.“ Mit diesem Pauschalen werden die Leistungen der Krankenhäuser je nach Krankheit abgerechnet. Entscheidungen sollten in diesem Jahr getroffen werden, so Schmidt. Die Länder seien sich aber nicht einig. „Ein erster Schritt wäre, wenn die Krankenkassen für bestimmte planbare Eingriffe Verträgen mit Krankenhäusern abschließen könnten.“
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