Altersversorgung

Kassen sollen für Pleiten haften dpa/APOTHEKE ADHOC, 14.04.2008 18:01 Uhr

Berlin - 

Die Betriebskrankenkassen (BKK) haben die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für den Fall künftiger Pleiten von Krankenkassen kritisiert. „Eine Solidarisierung von Kosten lehnen wir ab“, sagte die Sprecherin des BKK Bundesverbandes, Ann Hörath. Wie Ministeriumssprecher Klaus Vater am Wochenende in Berlin mitteilte, sollen zum Start des Gesundheitsfonds 2009 bei Pleiten von Krankenkassen künftig nicht mehr die Bundesländer in die Pflicht genommen werden.

Hintergrund ist, dass die Kassen in den kommenden Jahren nach Schätzungen rund zehn Milliarden Euro für die Pensionen ihrer Mitarbeiter in beamtenähnlichen Anstellungsverhältnissen brauchen. Der Löwenanteil entfällt auf die AOK. Insgesamt geht es um mehr als 10.000 Angestellte. Da die Kassen dafür kaum Rücklagen gebildet haben und die Kosten aus Verwaltungsaufwendungen begleichen, könnte der Insolvenzfall rasch eintreten. Das soll nun abgewendet werden.

Nach Ministeriumsplänen sollen die Kassen für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter ausreichend Kapital bilden. Reicht das nicht, soll zunächst die entsprechende Kassenart helfen. Bei einer AOK wären das zum Beispiel alle Allgemeinen Ortskrankenkassen. Über den Haftungsumfang der Kassenart soll laut Entwurf ein „noch zu bestimmender“ Schwellenwert Aufschluss geben. Notfalls müssen den Eckpunkten zufolge letztlich alle Beitragszahler haften: „Reicht das Vermögen der Krankenkassen der Kassenart nicht aus, haften die Krankenkassen der übrigen Kassenarten über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen.“ Ein Kabinettsbeschluss ist laut Eckpunkten bis 21. Mai erforderlich.

Hörath erläuterte: „Die Kassenart BKK ist seit über einem Jahr schuldenfrei und hat für Pensionen Rückstellungen gebildet - trotz der regelmässigen Milliardenzahlungen an die AOK über den Finanzausgleich der Krankenkassen.“ FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr monierte, das Ministerium wolle die Zustimmung zur weiteren Umsetzung der Gesundheitsreform bei den Ländern auf Kosten der Beitragszahler einkaufen. Ein Ministeriumssprecher entgegnete, schon mit der Gesundheitsreform sei beschlossen worden, dass die Länder künftig nicht mehr haften.