Krankenkassen sind nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) öffentliche Auftraggeber. Den EU-Richtern zufolge müssen die Kassen bei Ausschreibungen die Vergabevorschriften einhalten. Im Verfahren ging es um Aufträge der AOK Rheinland/Hamburg an Orthopädie Schuhtechniker. Der Hersteller Hans & Chrisophorus Oymanns hatte gegen die Vergabepraxis der Kasse geklagt. Das OLG Düsseldorf hatte den Fall im Sommer 2007 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Laut EuGH liegt eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vor, wenn die Tätigkeiten der Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln auferlegt, berechnet und erhoben werden. „Derartige Krankenkassen sind für die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen“, so die EU-Richter.
Verträge zwischen einer Krankenkasse und einem Hilfsmittelhersteller, die die Beratung der Versicherten beinhaltet, sind laut Urteil zudem als „Rahmenvereinbarungen“ zu werten.
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