Versorgungsstrukturgesetz

Kassen schützen Vorstände APOTHEKE ADHOC, 07.10.2011 12:19 Uhr

Berlin - 

Die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM) kritisiert Koalitionspläne, nach denen Kassenvorstände künftig durch das Bundesversicherungsamt (BVA) entlassen werden können. Union und FDP hatten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) geplant. Demnach soll die Aufsichtsbehörde Kassenchefs kündigen dürfen, wenn sie grob gegen ihre Amtspflicht verstoßen haben und der Verwaltungsrat nicht in einer vorgegebenen Frist reagiert.

Für die AGuM ist dies ein massiver und nicht nachvollziehbarer Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen. „Es besteht kein Grund, die Durchgriffsrechte der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Verwaltungsrat einer Krankenkasse in dieser Form massiv zu erweitern“, heißt es in einer Mitteilung der AGuM. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass die Verwaltungsräte ihren Aufgaben sehr verantwortungsvoll nachkommen. Union und FDP sollten daher auf die geplanten Änderungen verzichten, heißt es beim AGuM.

Beschlossene Sache ist der umstrittene Passus noch längst nicht: Die Koalition hat dem Gesundheitsausschuss des Bundestages bislang noch keinen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Bis zur öffentlichen Anhörung am 19. Oktober müsste der Antrag eingebracht sein.

Die AGuM ist der Zusammenschluss der Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen. Die Mitglieder AGuM sind in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sowie in den Selbstverwaltungsgremien des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung vertreten.