Patienteninformation

Kassen schreiben Beratung aus Janina Rauers, 23.08.2010 11:57 Uhr

Berlin - 

Patienten sollen auch künftig bundesweit unabhängig beraten werden. Der Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) sieht vor, dass eine neutrale und unabhängige Verbraucher- oder Patientenberatung eingerichtet wird. Das aktuelle Modellprojekt „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD), das von den Kassen finanziert wird, läuft Ende Dezember aus.

Bislang berät die UPD in 22 Städten vor Ort. Hinzu kommen Informationsangebote im Internet, eine allgemeine Hotline und telefonische Beratung zu spezifischen Themen: Für Patientenfragen zu Arzneimitteln ist beispielsweise ein Team an der Technischen Universität Dresden zuständig. Dort informieren Apothekerin Jane Schröder und ihre Mitarbeiter über die richtige Einnahme von Medikamenten und deren Wirkung. Schröder hofft, dass die Arbeitsplätze in Dresden auch nach Projektende erhalten bleiben. Konkrete Zusagen gebe es allerdings noch nicht.

Der GKV-Spitzenverband hat die unabhängige Patientenberatung europaweit ausgeschrieben. Gesucht wird laut Ausschreibung eine Einrichtung, „die Verbraucher und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen bundesweit flächendeckend qualitätsgesichert und kostenfrei informiert und berät“. Bewerber müssen unter anderem Erfahrung in der Patienten- und Verbraucherberatung vorweisen und ein Konzept für den Aufbau und Betrieb der Beratung vorlegen.

Die Beratung ist für fünf Jahre ab Januar 2011 ausgeschrieben, jährlich sollen 5,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Den größten Teil übernehmen die Kassen, erstmals wollen sich aber auch die privaten Krankenversicherungen beteiligen: Sie bieten an, für die kommenden drei Jahre 7 Prozent der Kosten zu übernehmen.

Die Bewerbungsfrist endet am 4. Oktober. Allerdings wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt: Noch fehlt die gesetzliche Grundlage. Denn die Beratung als Teil der Regelversorgung ist im Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) vorgesehen. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.