Apothekenhonorar

Kassen: Schiedsstelle für 3-Prozent-Marge Benjamin Rohrer, 22.11.2012 09:19 Uhr

Keine Einigung: Weil es bei der Berechnung der Handelsmargen keine Einigung gab, könnte nun eine Schiedsstelle angerufen werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Über die zukünftige Berechnung der 3-Prozent-Marge könnte ein Schiedsstelle entscheiden. Der GKV-Spitzenverband konnte sich mit den Verbänden der Pharmaindustrie, dem Großhandelsverband Phagro und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) nicht über die Abrechnungsmodalitäten für neue Medikamente mit Zusatznutzen einigen. Unklar ist damit auch, ob die Margen von Apothekern und Großhändlern in Zukunft auf Basis des niedrigeren Erstattungsbetrages oder auf Basis des Listenpreises kalkuliert werden. Die Kassen schlagen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, eine Schiedsstelle entscheiden zu lassen.

In den vergangenen Monaten hatten sich die Kassen mit Herstellern, Apothekern und Großhändlern darüber gestritten, wie die Handelsmargen berechnet werden sollen. Weil der Phagro niedrigere Einnahmen befürchtet, wurde ein Gutachten erstellt.

Die Hersteller befürchten, dass der Listenpreis jegliche Funktion verliert und somit der Erstattungspreis auf die Preisbildung im Ausland einwirkt. Der DAV hatte als einziger Fachverband kein eigenes Gutachten erstellen lassen und sich der Meinung der Hersteller angeschlossen.

Nach mehreren Gesprächen hat der GKV-Spitzenverband das BMG nun über den aktuellen Stand informiert. „Angesichts anhaltender Blockade auf Seiten der pharmazeutischen Unternehmer, der Handelsstufen und Verzeichnisdienstleister sind Zahlungsflüsse aus den Erstattungspreisen konfliktfrei kaum zu erwarten“, schreibt Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg.

Es sei daher in Aussicht genommen worden, die Verhandlungen noch bis Januar 2013 weiterzuführen, „um danach über den Abschluss oder eine Konfliktregelung über die Schiedsstelle zu entscheiden“.

Weil die Kassen das BMG an ihrer Seite wissen, favorisieren sie allerdings einen Eingriff des Gesetzgebers: „Daher appelliert der GKV-Spitzenverband nochmals an eine gesetzliche Klarstellung zur abrechnungstechnischen Handhabung der Erstattungsbeträge“, so Stackelberg.

Dass das BMG seine Meinung ändert, ist unwahrscheinlich. Auf Nachfrage sagte ein Sprecher, dass das Ministerium seine Meinung bereits geäußert habe: „Berechnungsbasis für den Apothekenverkaufspreis ist der Erstattungsbetrag.“

Ausgangspunkt des Konfliktes waren die Preisverhandlungen für das AstraZeneca-Präparates Brilique (Ticagrelor). Der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmakonzern ausgehandelte Rabatt konnte aber wegen Differenzen bei den Abrechnungsmodalitäten nicht umgesetzt werden.

In der Folge versuchten die Fachverbände, eine gemeinsame Lösung zu finden. Während der Verhandlungen stellte der Kassenverband klar, dass er neben den Abrechnungsmodalitäten auch hinsichtlich der Handelsmargen noch Klärungsbedarf sehe: Aus Sicht der Kassen müssten die nämlich auf Basis des neuen Erstattungspreises berechnet werden. In einem Positionspapier hatte das BMG den Kassen in diesem Punkt recht gegeben.

Vor allem wenn der Bestandsmarkt geprüft wird, könnte das Thema für die Apotheken von Bedeutung werden. Bei Brilique sinkt der Herstellerabgabepreis für die 100er-Packung von bislang 124 auf 100 Euro. Das Honorar der Apotheken sinkt damit – ohne Kassenabschlag – von 11,96 Euro auf 11,22 Euro.